AGB
Auktionsbedingungen Select Sale
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Veranstalter und Kaufvertrag:
Die European Breeders Trust AG (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und verkauft die Pferde im Namen und auf Rechnung des Verkäufers. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden zustande. Mit der Teilnahme an der Auktion, ob vor Ort oder online, erklärt sich der Bieter mit den Auktionsregeln einverstanden. Alle Informationen über die Auktionspferde werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Fehler oder Missverständnisse berechtigen den Meistbietenden nicht zum Rücktritt, da dem Käufer ausreichend Zeit zur Prüfung des Pferdes gegeben wurde. -
Registrierung und Export:
Der Veranstalter garantiert, dass alle angebotenen Pferde den Registrierungskriterien der World Arabian Horse Organisation (WAHO) entsprechen. Die Kosten für die Ausfuhrbescheinigung und Exportgebühren in das Land des Käufers trägt der Käufer. -
Veterinäruntersuchung und Gesundheitszeugnis:
Jedes Pferd wird vor der Auktion von einem Tierarzt untersucht und erhält ein Gesundheitszeugnis. Für trächtige Stuten erfolgt eine Ultraschalluntersuchung, deren Ergebnis im Gesundheitszeugnis vermerkt ist. Eine Kopie des Gesundheitszeugnisses kann vor der Auktion eingesehen werden. Am Tag der Übergabe erhält jedes Pferd die erforderlichen Veterinärbescheinigungen für das Bestimmungsland. Die Kosten für dieses Zertifikat und den Transport zum Zielort trägt der Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für spätere gesundheitliche Komplikationen wie Fehlgeburten. -
Währung:
Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben. -
Gebotsfehler und Streitfälle:
Der Veranstalter haftet nicht für Gebotsfehler. Zweifel an der Gültigkeit des Höchstgebots müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Veranstalter kann das Gebot erneut eröffnen und fortsetzen, selbst wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben ist. Streitigkeiten während der Auktion werden vom Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist für alle Parteien bindend und nicht anfechtbar. Beispiele für Streitfälle sind: mehrere gleich hohe Gebote, Missverständnisse über die Zuteilung oder technische Probleme. Der Veranstalter hat das Recht, Gebote abzulehnen oder das Lot erneut anzubieten. Die Entscheidung des Auktionators ist endgültig und unanfechtbar. -
Rücktritt des Käufers:
Sollte der Käufer den Kauf nicht bestätigen (z. B. durch Nichtunterzeichnung der Verkaufsanzeige oder Widerruf der Verkaufsbestätigung per E-Mail bei Online-Geboten), kann das Pferd erneut versteigert werden. Der ursprüngliche Käufer haftet für mögliche Erlösverluste. -
Kaufpreis, Provision und Steuern:
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einer Provision von 9%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Die Mehrwertsteuer wird Käufern mit einer gültigen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erstattet, die den innergemeinschaftlichen Transport des gekauften Pferdes nachweisen können. Voraussetzung ist, dass das Ausfuhrverfahren in Deutschland begonnen wurde und innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Zahlung abgeschlossen wird. -
Risikoübertragung und Eigentumsübergang:
Mit dem Zuschlag übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für das Pferd. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Widersprüche mehr zulässig. Die Pferde werden im Zustand verkauft, in dem sie auf der Auktion präsentiert wurden. Eventuelle Ansprüche sind direkt an den Vorbesitzer zu richten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. -
Kosten nach Zuschlag:
Nach dem Zuschlag übernimmt der Käufer alle anfallenden Kosten, wie Transport, Unterbringung, Tierarztgebühren und Hufschmied. Der Käufer ist verantwortlich für die Stallung und Versorgung des Pferdes ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis zur Abholung. -
Zahlung:
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach dem Kauf in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahlung entgegenzunehmen und bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. -
Abholung der Pferde:
Die gekauften Pferde müssen bis spätestens 30. Oktober 2024 abgeholt werden. Bei nicht rechtzeitiger Abholung trägt der Käufer die Lager- und Versorgungskosten. -
Übergabe:
Die Pferde werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben. Eine Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises. -
Transport:
Der Transport der gekauften Pferde kann auf Wunsch vermittelt werden. Nach vollständiger Zahlung werden die Pferde auf Kosten des Käufers in ihren Herkunftsstall zurückgebracht, es sei denn, der Käufer organisiert einen eigenen Transport. In diesem Fall muss das Pferd spätestens bis 12:00 Uhr am 30. September 2024 abgeholt werden. -
Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dies schließt das Recht ein, Pferde gemeinsam, getrennt oder gar nicht zu versteigern. -
Versicherung:
Pferde sind nach dem Zuschlag nicht automatisch versichert. Auf Wunsch kann eine Lebensversicherung über unseren Partner Jarvis Insurance abgeschlossen werden. Vertreter von Jarvis Insurance stehen vor Ort zur Verfügung, um Käufer zu beraten. -
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese Auktionsbedingungen und alle daraus entstehenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Kempten, Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits ist die obsiegende Partei berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten geltend zu machen.
Auktionsbedingungen Silent Sale:
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Veranstalter und Kaufvertrag:
Die European Breeders Trust AG (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und handelt im Namen sowie auf Rechnung des Verkäufers. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden zustande. Mit der Teilnahme an der Auktion, sei es vor Ort oder online, erklärt sich der Bieter mit den Auktionsregeln einverstanden. Alle Informationen zu den Auktionspferden werden nach bestem Wissen bereitgestellt; der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Fehler oder Missverständnisse berechtigen den Meistbietenden nicht zum Rücktritt vom Kauf, da ausreichend Zeit zur Prüfung des Pferdes gegeben wurde. -
Registrierung und Export:
Alle angebotenen Pferde entsprechen den Registrierungskriterien der World Arabian Horse Organisation (WAHO). Die Kosten für die Ausfuhrbescheinigung und eventuelle Exportgebühren trägt der Käufer. -
Veterinäruntersuchung und Gesundheitszeugnis:
Jedes Pferd wird vor der Auktion von einem Tierarzt untersucht und erhält ein Gesundheitszeugnis. Bei trächtigen Stuten wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, deren Ergebnis im Gesundheitszeugnis vermerkt ist. Dieses Dokument kann vor der Auktion eingesehen werden. Die erforderlichen Veterinärbescheinigungen für den Export werden am Tag der Übergabe ausgestellt. Die Kosten für das Zertifikat sowie den Transport zum Bestimmungsort trägt der Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für spätere gesundheitliche Probleme, wie Fehlgeburten. -
Währung:
Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben. -
Gebotsfehler und Streitfälle:
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Gebotsfehler. Streitigkeiten über das Höchstgebot müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Veranstalter entscheidet verbindlich über Unklarheiten, z. B. bei mehreren gleich hohen Geboten, Missverständnissen oder technischen Problemen. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gebote nach eigenem Ermessen abzulehnen. Bei Streitigkeiten zwischen mehreren Bietern wird das zuerst im Online-System registrierte Gebot als gültig anerkannt. -
Höchstbietender und Bietzeit:
Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Die verbleibende Bietzeit wird sowohl online als auch live angezeigt. Wird innerhalb der letzten zwei Minuten vor Ablauf der Bietzeit ein höheres Gebot abgegeben, verlängert sich die Bietzeit automatisch um zwei Minuten. Diese neue Schließzeit wird sowohl online als auch live angezeigt. -
Rücktritt des Käufers:
Sollte der Käufer den Kauf nicht bestätigen (z. B. durch Nichtunterzeichnung des Kaufvertrags oder Rücktritt per E-Mail bei Online-Geboten), kann das Pferd erneut versteigert werden. Der ursprüngliche Käufer haftet für eventuelle Erlösverluste. -
Kaufpreis, Provision und Steuern:
Der Kaufpreis besteht aus dem Zuschlagspreis zuzüglich einer Provision von 9% sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Käufer mit einer gültigen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die den innergemeinschaftlichen Transport des Pferdes nachweisen, können sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen, sofern das Ausfuhrverfahren innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Zahlung abgeschlossen ist. -
Risikoübertragung und Eigentumsübergang:
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken auf den Käufer über. Reklamationen nach dem Zuschlag sind nicht zulässig. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Eventuelle Ansprüche müssen direkt an den Vorbesitzer gerichtet werden. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Mängel oder Probleme nach dem Zuschlag. -
Kosten nach Zuschlag:
Alle Kosten, die nach dem Zuschlag entstehen, wie Transport, Unterbringung, Tierarztkosten und Hufschmied, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Versorgung und Unterbringung des Pferdes bis zur Abholung sicherzustellen. -
Zahlung:
Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach dem Kauf in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahlung zu empfangen und, bei Nichtzahlung, rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. -
Abholung der Pferde:
Die gekauften Pferde müssen bis spätestens zum 30. Oktober 2024 abgeholt werden. Andernfalls können Lager- und Versorgungskosten anfallen, die der Käufer zu tragen hat. -
Übergabe:
Die Pferde werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben. Ohne vollständige Zahlung ist keine Übergabe möglich. -
Transport:
Der Transport der Pferde kann auf Wunsch vermittelt werden. Alternativ kann der Käufer einen eigenen Transport arrangieren. In diesem Fall muss das Pferd bis spätestens 12:00 Uhr am 30. September 2024 abgeholt werden. -
Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern, einschließlich der Entscheidung, Pferde gemeinsam, getrennt oder gar nicht zu versteigern. -
Versicherung:
Pferde sind nach dem Zuschlag nicht automatisch versichert. Eine Lebensversicherung kann auf Wunsch über unseren Partner Jarvis Insurance vermittelt werden. Vertreter von Jarvis Insurance stehen vor Ort zur Verfügung, um Käufer zu den Versicherungsmöglichkeiten zu beraten. -
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese Auktionsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Ansprüche unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Kempten, Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits hat die obsiegende Partei Anspruch auf die Erstattung angemessener Anwalts- und Gerichtskosten.
Auktionsbedingungen und Konditionen Embryo Sale:
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Veranstalter und Kaufvertrag:
Die European Breeders Trust AG (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und verkauft die im Internet benannten Embryonen bzw. Embryo-Rechte im Namen und auf Rechnung des Eigentümers der Spenderstute. Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Verkäufer (Eigentümer der Stute) und dem Höchstbietenden geschlossen. Mit der Teilnahme an der Auktion, ob online oder live, erklärt der Bieter sein Einverständnis mit den Auktionsbedingungen. Alle Informationen über die angebotenen Embryonen werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Internet oder sonstigen Informationen. Fehler berechtigen den Höchstbietenden nicht, von seiner Verpflichtung zum Kauf zurückzutreten, da dem Käufer ausreichend Zeit gegeben wurde, sich über das Lot zu informieren. -
Registrierung und Export des Embryos:
Der Veranstalter garantiert, dass alle angebotenen Embryonen den Registrierungskriterien der World Arabian Horse Organisation (WAHO) entsprechen. Alle Kosten für die Gewinnung des Embryos, den Transport, die Unterbringung der Spender- und Empfängerstute sowie die Registrierung des Embryos und die Ausfuhrbescheinigung in das Land des Käufers sind vom Käufer zu tragen. -
Gebotswährung:
Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben. -
Bietfehler und Streitfälle:
Der Veranstalter haftet nicht für Fehler während des Bietvorgangs. Zweifel an der Gültigkeit des Höchstgebots sind unverzüglich zu melden. Der Veranstalter kann die Auktion nach eigenem Ermessen wiedereröffnen und fortsetzen, selbst wenn der Kaufvertrag bereits unterzeichnet wurde. Streitigkeiten, die während der Auktion auftreten, werden vom Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist für alle Parteien bindend und berechtigt nicht zu Schadensersatz- oder Kostenausgleichsansprüchen. Beispiele für solche Streitfälle sind: Zwei oder mehr Gebote für den Zuschlag eines Embryos, Missverständnisse bezüglich der Zuteilung, offensichtliche Fehler des Veranstalters oder technische Probleme bei Online-Geboten. Der Veranstalter hat das Recht, Gebote nach eigenem Ermessen abzulehnen. Bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Bietern kann der Auktionator entscheiden, das Lot erneut anzubieten. Die Entscheidung des Auktionators ist endgültig und bindend. -
Rücktritt des Käufers:
Sollte der Käufer der Verkaufsbestätigung widersprechen oder diese nicht abgeben, kann der Embryo erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der ursprüngliche Käufer für mögliche Verluste des Erlöses. -
Kaufpreis, Provision und Steuern:
Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und einer Provision von 9% zusammen. Zum Zuschlagspreis kommen keine weiteren Gebühren seitens des Veranstalters hinzu, jedoch trägt der Käufer alle Kosten für die Herstellung des Embryos. Zusätzlich wird der Kaufpreis um die aktuell gültige Mehrwertsteuer (MwSt.) von 19% erhöht. Käufer mit einer gültigen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die den innergemeinschaftlichen Transport des Embryos nachweisen, sind von der Zahlung der MwSt. befreit. Käufer, die die erforderlichen Ausfuhrdokumente vorlegen, die die Ausfuhr des Embryos aus der Europäischen Union bestätigen, sind ebenfalls von der MwSt. befreit. -
Eigentumsübertragung:
Das Eigentum am Embryo geht nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der Embryo Eigentum des Verkäufers. Ansprüche des Käufers berechtigen nicht, den Kaufpreis oder Teile davon zurückzuhalten. -
Erstattungsregelungen:
Wird ein Embryo, der jünger als 42 Tage ist, verkauft, so ist der Verkäufer verpflichtet, 66% des Kaufpreises zu erstatten, falls der Embryo nach 42 Tagen nicht von einem Tierarzt in der Empfängerstute bestätigt wird.
Wird ein Embryo-Recht oder ein gefrorener Embryo verkauft und der Verkäufer kann den Embryo nicht innerhalb von 12 Monaten produzieren, erstattet der Verkäufer ebenfalls 66% des Kaufpreises. In beiden Fällen gilt die Garantie, dass der Embryo nach 42 Tagen durch einen Tierarzt bestätigt sein muss. -
Zahlung und Rücktritt des Verkäufers:
Die Zahlung des Kaufpreises muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlag in bar oder per Banküberweisung erfolgen. Sollte der Käufer den vollen Kaufpreis nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Zuschlag hinterlegen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Verkauf zurückzutreten. In diesem Fall haftet der Käufer für alle dadurch entstehenden Schäden und Verluste, einschließlich eines möglichen Verlusts des Erlöses. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahlung zu empfangen und rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten, falls die Zahlung nicht erfolgt. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. -
Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dazu gehört auch das Recht, einzelne Lots zur Versteigerung zusammen anzubieten, getrennt oder gar nicht zu versteigern. -
Versicherung:
Es wird ausdrücklich empfohlen, den Embryo nach Bestätigung durch einen Tierarzt nach 42 Tagen in der Empfängerstute zu versichern, da ab diesem Zeitpunkt jegliche Garantie des Verkäufers erlischt. -
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese Auktionsbedingungen sowie alle daraus resultierenden Klagen oder Handlungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist Kempten, Deutschland. Die obsiegende Partei hat das Recht, die Erstattung der angefallenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen zu verlangen.