Stallion Breeding Sale

AUKTIONSVEREINBARUNG
Stallion Breeding Sale Aachen 2025

Zwischen
Veranstalter:
European Breeders Trust AG
Osterhofen 1
D-87480 Weitnau
Vertreten durch den Vorstand: Karl-Heinz Stöckle
E-Mail: info@europeanbreederstrust.eu

und dem Eigentümer/Verkäufer des folgenden Artikels:


Angeboten am 26. September 2025 im Rahmen des:
Stallion Breeding Sale


Artikel

Angeboten wird eine Bedeckung des Hengstes __________________________.
Grundlage für den Käufer ist der Deckvertrag des Verkäufers, der auf der Website des Verkäufers bzw. Hengsthalters einsehbar ist. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Bedeckung und ist Bestandteil des Angebots.


1. Einleitung

Der Veranstalter organisiert Auktionen, bei denen Dritte (insbesondere Züchter) Güter oder Rechte – insbesondere Pferde, Zuchtrechte oder Embryorechte – erwerben bzw. veräußern können.
Der Eigentümer/Verkäufer beauftragt den Veranstalter gegen Entgelt mit der Versteigerung des genannten Artikels. Der Kaufvertrag kommt mit dem Zuschlag direkt zwischen dem Höchstbietenden und dem Eigentümer/Verkäufer zustande.


2. Leistungen des Veranstalters

2.1 Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Auktionsplattform. Der Veranstalter wird nicht Vertragspartei.
2.2 Zuteilung eines individuellen Loses an den Verkäufer.
2.3 Dem Verkäufer wird die Möglichkeit eingeräumt, den Hengst, von dem die angebotene Bedeckung stammt, im Rahmen der Auktion live zu präsentieren.
2.4 Zur Verkaufsförderung kann der Verkäufer Nachkommen des Hengstes präsentieren, um dessen Vererbungskraft zu verdeutlichen.
2.5 Möglichkeit zur Ausspielung eines Videos (max. 2 Minuten) des Loses über den zentral angebrachten Video-Würfel im Auktionsring.
2.6 Zwei VIP-Tickets für den Verkäufer.
2.7 Zur Verkaufsförderung werden folgende Gutscheine für Käufer angeboten:
a) 12 % Einkaufsgutschein: Für europäische Züchter mit EU-Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Europa. Einlösbar bei Partnern laut Veranstalter-Website.
b) 25 % Fohlen-Gutschein: Gilt bei Geburt eines Hengstfohlens aus der ersteigerten Bedeckung. Einlösbar beim Auktionswochenende im Geburtsjahr.
c) 15 % „Trostgutschein“: Für den Bieter mit dem vorletzten Gebot eines zugeschlagenen Loses. Einlösbar bei Partnern laut Website.
2.8 Bewerbung der Auktionslose über Social Media und im Auktionskatalog.


3. Pflichten des Verkäufers

3.1 Abführung des vollständigen Auktionserlöses des betreffenden Loses an den Veranstalter als Gegenleistung für die Leistungen gemäß Ziffer 2.
3.2 Nachweis des Eigentums auf Verlangen.
3.3 Vorlage eines offiziellen Identitätsnachweises.
3.4 Offenlegung etwaiger Treuhandverhältnisse.
3.5 Kündigungsrecht des Veranstalters bei Verstoß oder berechtigten Zweifeln.


4. Ablauf der Auktion

4.1 Darstellung der Lose mit Beschreibung und Bildmaterial.
4.2 Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.
4.3 Start- und Endzeiten werden vorab bekannt gegeben.
4.4 Startgebot: 1.000 €, Gebotsschritte legt der Veranstalter fest.
4.5 Gebote sind verbindlich.
4.6 Zuschlag an den Höchstbietenden.
4.7 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande.


5. Mindestpreis

Der Mindestpreis entspricht dem Startgebot in Höhe von 1.000 €.


6. Werbematerialien

6.1 Einreichung bis spätestens 30. August 2025.
Formate:
 – Fotos: JPEG, mind. 300 dpi
 – Videos: MP4, mind. 1920×1080, max. 2 Minuten
6.2 Der Verkäufer räumt dem Veranstalter umfassende, übertragbare Nutzungsrechte gemäß §§ 16–23 UrhG ein, u.a.:
 6.2.1 Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung
 6.2.2 Internationale Nutzung und Weitergabe an Dritte


7. Vorbereitung und Präsentation des Loses

Der Verkäufer trägt allein die Verantwortung und die Kosten für Vorbereitung, Pflege und ggf. Schulung des präsentierten Hengstes oder Nachkommens.


8. Garantie und Freistellung

8.1 Der Verkäufer garantiert rechtmäßige Rechteinhaberschaft und Rechtskonformität.
8.2 Der Verkäufer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter vollständig frei.


9. Haftung

9.1 Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder gemäß Produkthaftungsgesetz.
9.2 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.


10. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kempten (Allgäu), Deutschland.