Deckvertrag Widad de Cartherey - 2025

Zuchtvertrag

 

OBI TRAINING CENTER

WIDAD DE CARTHEREY

Adresse: Helchterensedijk 6, 3990 Peer, Belgien
Kontakt: Tom | Mobil: +32479954467 | E-Mail: info@obi-training-center.be


1. Vertragsdetails

Dieser Vertrag gilt für FRISCH transportiertes Sperma von WIDAD DE CARTHEREY (FA EL Rasheem x Maya AS).
Abgeschlossen am: ____ von ___, 202 durch Anaïs El Arab BV (Obi Training Center), Helchterensedijk 6, 3990 Peer, Belgien, nachfolgend als Hengstagent bezeichnet und die folgenden Parteien nachfolgend als Stutenbesitzer bezeichnet:

Stutenbesitzer Details:

  • Name: ___________________________
  • Hof/Firma: ____________________
  • Adresse: _________________________
  • USt-IdNr.: ______________________
  • E-Mail: __________________________
  • Telefon: __________________________

Stutendetails:

  • Name: ___________________________
  • Deckadresse: _________________
  • Registrierungsnummer & Zuchtbuch: ______
  • Geburtsdatum: ____________________
  • Vater: ____________________________
  • Mutter: ____________________________
  • Maiden: [Ja/Nein]
  • Farbe: __________________________

Hinweis: Bitte eine Kopie des Pferdepasses oder der Registrierungsbescheinigung der Stute beifügen.


2. Bedingungen

  • Nicht übertragbar: Die Deckrechte dürfen nicht verkauft oder übertragen werden.
  • Verkauf auf Anfrage: Im Falle eines unglücklichen Ereignisses kann die Verkaufsanfrage an den Hengstagenten gerichtet werden, der die Entscheidung trifft.

3. Gebühren

  • Decktaxe: 2.000 € (zzgl. 6% MwSt.).
  • Zahlungsbedingungen:
    • Zahlung ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.
    • Volle Zahlung erforderlich vor dem Versand des Spermas.
    • Alle Bankgebühren trägt der Stutenbesitzer.
  • Versandkosten:
    • Stutenbesitzer trägt alle Versand- und Spermahandlingkosten.
    • Kein Sperma wird versendet, bevor die volle Zahlung eingegangen ist.

4. Deckbedingungen

  • Deckrecht:
    • Vertrag berechtigt zu einer Bedeckung pro eingetragener Stute.
    • Ein Deckschein pro Stute.
  • Nicht-Trächtigkeit:
    • Falls die Stute innerhalb von 3 Rossezyklen nicht trächtig wird:
      • Hengstagent kann eine Untersuchung oder Biopsie verlangen.
      • Hengstagent kann den Service verweigern bei infektiösen oder ansteckenden Krankheiten.
      • Stutenbesitzer muss eine andere Stute als Ersatz bereitstellen.
  • Recht auf Rückdeckung:
    • Nur für die nachfolgende Zuchtsaison gültig.
    • Ersatzstute muss vom Hengstagenten genehmigt werden.
  • Meldung der Nicht-Trächtigkeit:
    • Stutenbesitzer muss den Hengstagenten innerhalb von 60 Tagen nach Saisonende schriftlich informieren.
    • Versäumnis der Meldung: Führt zur Nichtigkeit der Lebendfohlen-Garantie und der Rückdeckungsrechte.

Initialen des Stutenbesitzers: ____


5. Lebendfohlen-Garantie

  • Rückdeckrecht:
    • Falls kein Lebendfohlen (definiert als Fohlen, das 24 Stunden ohne Hilfe aufsteht und säugt) resultiert, wird ein Rückdeckrecht gewährt.
  • Tod des Fohlens:
    • Falls das Fohlen tot geboren wird oder innerhalb von 24 Stunden stirbt:
      • Tierärztliche Bestätigung mit Geburts- und Todeszeitpunkt innerhalb von zwei Wochen vorlegen.

6. Frisches Sperma

  • Zustand und Verantwortung:
    • Hengstagent stellt Sperma zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Garantie für dessen Zustand nach Verlassen des Lagers.
  • Versandgenehmigung:
    • Sperma wird nur mit vorheriger Genehmigung des Hengstagenten versendet.
  • Verantwortung des Stutenbesitzers:
    • Lagerung, Handhabung und Besamung liegen in der Verantwortung des Stutenbesitzers.
  • Nicht übertragbar:
    • Deckrechte und Dosen sind nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.

7. Benachrichtigung

  • Schriftliche Mitteilung:
    • Benachrichtigungen müssen per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
    • An die im Vertrag angegebene Adresse des Stutenbesitzers.

8. Vorschriften und Anforderungen

  • Verantwortung des Stutenbesitzers:
    • Einhaltung aller Vorschriften von Zuchtverbänden oder Behörden.
    • Beschaffung aller Genehmigungen und Übernahme von Steuern oder Zöllen für den Spermatransport aus Belgien.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand

  • Geltendes Recht: Belgisches Recht.
  • Gerichtsstand:
    • Streitigkeiten werden vor dem Handelsgericht Antwerpen (Abteilung Hasselt) verhandelt.

10. Haftungsausschluss

  • Haftungsfreistellung:
    • Anaïs El Arab BV (Hengstagent) und seine Mitarbeiter haften nicht für Krankheiten, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an der Stute, dem Fohlen oder dem Sperma während der Deckperiode.

11. Gesamter Vertrag

  • Änderungen:
    • Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar.
    • Änderungen sind nur schriftlich und mit Zustimmung beider Parteien gültig.

12. Unterschriften

Diese Unterschriften beziehen sich auf Seiten 1, 2 und 3 des oben genannten WIDAD DE CARTHEREY Deckvertrags.

 

Durch die Unterschrift bestätigen die Parteien, dass sie die Bedingungen dieses Vertrags gelesen und akzeptiert haben.