Deckvertrag – WF Gawin KA Nr. 2025

Deckvertrag – Frischsperma Nr. 2025___

WF Gawin
(Magic Magnifique × WW Gawina)

 

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Privilege SFQ
Heizijde 174/1
2300 Turnhout
Belgien

UND:





– im Folgenden als Stutenbesitzer bezeichnet –


Informationen zur Stute

Name: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Farbe: ____________________
Vater: ____________________
Mutter: ____________________
Reg.-Nr.: ____________________
(Eine Kopie des Pedigrees ist beizulegen)


Gebühren

  • Die Deckgebühr enspricht dem Zuschlagspreis der EBT Auktion 2025

  • Der Deckschein wird ausgestellt, wenn:

    • die Stute trächtig ist,

    • ein Herzschlag festgestellt wurde und

    • alle Kosten (einschließlich Versandkosten an Privilege SFQ BVBA) bezahlt wurden.

Der Stutenbesitzer erhält nach jeder erbrachten Leistung eine Rechnung für:

  • Samenentnahme,

  • Versand,

  • Gesundheitszeugnis (falls erforderlich).

Trächtigkeit:
Alle Trächtigkeiten müssen zwischen dem 5. und 7. Monat an Privilege SFQ gemeldet werden.

  • Wird diese Frist nicht eingehalten, fällt eine zusätzliche Gebühr von 2.000 € an, die vor Ausstellung des Deckscheins zu zahlen ist.

  • Diese Maßnahme dient der Transparenz und verhindert verspätete Meldungen mit dem Ziel, Fohlenregistrierungen zu umgehen oder Ergebnisse falsch darzustellen.


Haftung

Privilege SFQ als Hengsthalter sowie seine Eigentümer, Vertreter, Mitarbeiter und Tierärzte übernehmen keine Haftung für:

  • Krankheiten,

  • Seuchen,

  • Diebstahl oder

  • Verletzungen,

die die Stute, das Fohlen oder das Sperma während der Vertragslaufzeit betreffen können.


Lebendfohlengarantie (LFG)

Die LFG gilt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die Stute muss im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit gegen EHV1,4 geimpft werden.

  • Der Stutenbesitzer muss dem Hengsthalter ein Zertifikat über diese Impfungen vorlegen, wenn eine Wiederbedeckung beantragt wird.

Die Garantie erlischt, wenn:

  1. kein Impf-Nachweis vorliegt,

  2. die Stute ohne schriftliche Zustimmung durch eine andere ersetzt wird,

  3. die Stute nicht tragend wird, verfohlt oder stirbt und der Hengsthalter nicht wie vereinbart informiert wird.

Auf Grundlage der LFG berechtigt dieser Vertrag den Stutenbesitzer zu einer Bedeckung und einem Deckschein für ein Fohlen.

Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig (gemäß den Bestimmungen zur Verfügbarkeit des Samens).


Zuchtbedingungen

  • Der Hengsthalter kann verlangen, dass eine Stute, die nach drei Brunstzyklen nicht tragend wird, gynäkologisch untersucht wird (Kultur/Biopsie).

  • Der Hengsthalter kann die Deckung verweigern, wenn die Stute krank ist oder aus einem anderen triftigen Grund.

  • Der Hengsthalter liefert den Samen des vereinbarten Hengstes, übernimmt jedoch keine Garantie für den Zustand nach Verlassen des Hofs.

  • Der Stutenbesitzer trägt die Verantwortung für:

    • ordnungsgemäße Handhabung,

    • Lagerung und

    • Besamung.

Haftungsausschluss:

  • Weder der Hengsthalter noch der Hengstbesitzer sind verantwortlich für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Sperma.

  • Die Bedeckung erfolgt ausschließlich mit Frischsperma.

  • Tiefgefriersperma ist für diese Bedeckung nicht verfügbar.

  • Privilege SFQ übernimmt keine Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit des Hengstes oder von Frischsperma.


Wichtige Hinweise

  • Dieser Vertrag ist nur für die unterzeichnenden Parteien gültig.

  • Er ist nicht übertragbar und nicht verkäuflich ohne schriftliche Zustimmung des Hengsthalters.


Erstellt in __________ am //2025 in 2 Ausfertigungen.
Jede Partei erklärt, eine Ausfertigung erhalten zu haben.


Privilege SFQ
Unterschrift: ___________________________

Stutenbesitzer
Unterschrift: ___________________________