Deckvertrag Shams Al Din AA -2026

ONLINE-AUKTION – ZUCHTVERTRAG

JADEM ARABIANS BV

Berkensingel 24
2490 Balen
Belgien
E-Mail: info@christine-jamar.be
Tel.: +32 14 81 24 62


FRISCHSAMEN

Nr. 2026-JA …

für den Hengst
SHAMS AL DIN AA


VERTRAGSPARTEIEN

Dieser Vertrag wird geschlossen am _______ Tag des __________________ 2026

zwischen

JADEM ARABIANS BV
(handelnd unter dem Namen „Christine Jamar“)

und

dem nachfolgend bezeichneten Zuchtkunden.


ANGABEN ZUM ZUCHTKUNDEN

Name / Firmenname: ____________________________________
Adresse: _____________________________________________
PLZ / Ort / Land: _____________________________________
Telefonnummer: ______________________________________
USt-IdNr.: ___________________________________________
E-Mail-Adresse: _____________________________________


ANGABEN ZUR STUTE

Name der Stute: ______________________________________
Vater: ________________________ Mutter: ________________________
Registrierungsnummer: _______________________________
Farbe: ______________________________________________
Geburtsdatum: _______________________________________
Eingetragenes Zuchtbuch: _____________________________

Verwendung für Embryotransfer: ☐ Ja ☐ Nein


ZUCHTGESCHICHTE DER STUTE

Jahr Gedeckt Trächtig Deckdaten Lebendes Fohlen
Ja / Nein Ja / Nein Ja / Nein
Ja / Nein Ja / Nein Ja / Nein
Ja / Nein Ja / Nein Ja / Nein

PRÄAMBEL

Der Zuchtkunde erklärt, dass er ein rechtliches Interesse an der oben beschriebenen Stute besitzt und berechtigt ist, diese in den Zuchtsaisons 2026, 2027 und 2028 mit dem Hengst SHAMS AL DIN AA zu belegen.

Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, diesem Vertrag eine Kopie der Registrierungspapiere der Stute beizufügen.
Im Falle der Unterbringung der Stute bei Jadem Arabians ist vor Ankunft der Stute ein gesonderter Einstellvertrag zu unterzeichnen.


1. ZUCHTGEBÜHREN

1.1 Zuchtgebühr

€ _______ (zzgl. 6 % MwSt.).

Die Zuchtgebühr ist vollständig zu zahlen, bevor die Stute bei Jadem Arabians eintrifft oder bevor der Samentransport Jadem Arabians verlässt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Bedeckungen müssen spätestens in den Jahren 2026, 2027 oder 2028 genutzt werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit, sofern keine schriftliche Verlängerung vereinbart wird.

Die Zahlung erfolgt auf das Konto von Jadem Arabians bv.


1.2 Bearbeitungsgebühr

125,00 (zzgl. 21 % MwSt.) pro erforderlicher Bearbeitung für den Samentransport.

Diese Gebühr ist vollständig zu zahlen, bevor der Samen Jadem Arabians verlässt.

Nicht enthalten sind:

  • Transportkosten

  • Kühlbox

  • Verwaltungskosten

  • Gesundheitszertifikat

  • Versandkosten

Die Bearbeitungsgebühr ist auf das Konto von Jadem Arabians bv zu überweisen.


1.3 Wiederbelegungsgebühr

500,00 (zzgl. 6 % MwSt.), vorbehaltlich der Bedingungen gemäß Abschnitt 2.

Eine Wiederbelegung ist nur gültig, wenn die Stute in einem anerkannten Besamungszentrum betreut wird.


Der Hengstmanager behält sich das Recht vor, bei einer Stute, die nach drei Rossezyklen nicht tragend wird, eine bakteriologische Untersuchung oder Biopsie zur Feststellung der Zuchttauglichkeit zu verlangen.

Der Hengstmanager ist berechtigt, die Zuchtleistung einzustellen, wenn bei der Stute eine infektiöse oder ansteckende Krankheit festgestellt wird oder ein anderer sachlicher Grund vorliegt.

In diesem Fall ist der Stutenbesitzer verpflichtet, eine Ersatzstute zu stellen, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen.

Der Hengstmanager stellt Samen des im Vertrag genannten Hengstes zur Verfügung und übernimmt keine Garantie für den Zustand des Samens, sobald dieser den Betrieb verlassen hat.

Der Stutenbesitzer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung, Lagerung und Besamung des Samens.

Weder der Hengsteigentümer noch der Hengstmanager haften für verlorenen, verspäteten oder beschädigten Samen.


2. WIEDERBELEGUNGSBEDINGUNGEN

2.1

Die Wiederbelegungsbedingungen (z. B. Lebendfohlengarantie) gelten, wenn:

  • keine Trächtigkeit eintritt oder

  • kein lebendes Fohlen geboren wird,

sofern alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind.

Ein lebendes Fohlen ist ein Fohlen, das innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt selbstständig steht und saugt.

Anträge auf Wiederbelegung in der folgenden Zuchtsaison erfordern ein schriftliches Attest eines zugelassenen Pferdetierarztes.


2.2

Die Stute muss 60 Tage nach der Besamung auf Trächtigkeit untersucht werden.
Das Ergebnis ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich an Jadem Arabians zu melden.

Unterbleibt dies, erlöschen automatisch alle Wiederbelegungsrechte.


2.3

Bei Trächtigkeitsverlust, Totgeburt oder Tod des neugeborenen Fohlens ist innerhalb von 30 Tagen ein tierärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt:

a) ordnungsgemäße Impfung gegen Rhinopneumonitis (EHV-1/4) in den Monaten 5, 7 und 9
b) angemessenen Gesundheitszustand der Stute inklusive Impfungen und Entwurmung

Die Verantwortung für die Vorlage des Attests liegt ausschließlich beim Stutenbesitzer.


2.4

Das Wiederbelegungsrecht gilt nur für die unmittelbar folgende Zuchtsaison.
Ein Stutenwechsel bedarf der schriftlichen Zustimmung von Jadem Arabians.


3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

3.1 Tod oder Zuchtuntauglichkeit

a) Hengst verstirbt oder wird zuchtuntauglich:
Der Vertrag wird – sofern Gefriersamen verfügbar ist – automatisch in einen Gefriersamenvertrag umgewandelt.
Ist kein Gefriersamen vorhanden, kann der Stutenbesitzer einen gleichwertigen Hengst von Jadem Arabians wählen.
Keine Lebendfohlengarantie für Folgejahre.

b) Der Stutenbesitzer erkennt an, dass keine Garantie für die Befruchtungsfähigkeit des Samens besteht.

c) Stute verstirbt oder wird zuchtuntauglich:
Eine Ersatzstute kann innerhalb derselben Zuchtsaison gestellt werden, vorbehaltlich Zustimmung von Jadem Arabians.

d) Eine Frischsamendosis aus einem SBS-akkreditierten Labor enthält mindestens 1 Million Spermien mit mindestens 50 % Gesamtbeweglichkeit und 30 % progressiver Beweglichkeit.


Dieser Vertrag gilt für eine (1) Bedeckung und ein (1) Zertifikat für ein (1) Fohlen.
Alle Zahlungen sind nicht rückerstattungsfähig.


4–10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Stutenbesitzer trägt die Verantwortung für alle behördlichen und zuchtbuchrechtlichen Vorschriften, insbesondere für Genehmigungen zum Samentransport aus Belgien.

Eine Belegung durch einen anderen Hengst macht den Vertrag ungültig, Zahlungsansprüche bleiben bestehen. Jadem Arabians kann die Fohlenregistrierung verweigern.

Alle Gewährleistungen außer den ausdrücklich genannten sind ausgeschlossen.

Der Vertrag ist nicht übertragbar oder weiterverkaufbar.

Es gilt belgisches Recht, Gerichtsstand ist Antwerpen (Handelsgericht).

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung dar. Änderungen nur schriftlich.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.


UNTERSCHRIFTEN

JADEM ARABIANS BV
Christine Jamar-Demeersseman
Unterschrift: __________________________
Datum: _______________________________

ZUCHTKUNDE
Name: ________________________________
Unterschrift: __________________________
Datum: _______________________________


BITTE JEDER SEITE UNTERSCHREIBEN UND PER POST ODER E-MAIL ZURÜCKSENDEN.