Deckvertrag Rocca El Eifell - 2025

Zuchtvertrag 2025

Frischsamen für Rocca El Eifell
UELN: 040015000005792


Vertragspartner:

  1. Hengsthalter: Familie Huemer, La Movida Arabians
    Reiterweg 21
    4631 Krenglbach
    Österreich

  2. Stutenhalter: (Bitte vollständige Adresse angeben)

    Name: __________________________________________
    Adresse: _______________________________________

Name(n) der Stute(n): ____________________________________________
Registrierungsnummer(n) der Stute(n): ____________________________


Decksaison und Gebühren

  • Deckgeld: 2.500,00 €

  • Verfügbarkeit: Frisches Sperma wird in der Decksaison 2025 zur Verfügung stehen.

Wichtige Vertragsbedingungen:

  1. Sollte die Stute nicht tragend werden, abtreiben oder sterben oder kein lebendes Fohlen (mindestens 24 Stunden nach der Geburt) zur Welt bringen, garantiert der Hengsthalter das Recht auf eine erneute Bedeckung oder einen Stutentausch innerhalb der aktuellen oder nächsten Decksaison.

  2. Zusätzliche Bedingungen:

    • Sollte der Stutenbesitzer bis zur Decksaison 2027 immer noch kein lebendes Fohlen (mindestens 24 Stunden nach der Geburt) erhalten, wird eine zusätzliche Gebühr von 1.000,00 € pro Bedeckung fällig.

    • Sollte der Hengst nicht mehr mit Frischsamen verfügbar sein, wird der Hengsthalter für diesen Vertrag Tiefgefriersamen bereitstellen.


Vertrieb und Kosten

  • Der Vertrieb des Hengstspermas erfolgt über La Movida Arabians in Krenglbach, Österreich.

  • Kosten für Samenlieferung und -abwicklung:

    • Eine Frischsamenportion: 150,00 € (inkl. Entnahme, Aufbereitung und Verpackung)

    • Gesundheitszeugnis: 50,00 €

    • Transportkosten: Abhängig von Spediteur, Lieferzeit und Zielland.

Hinweis: Samenbestellungen müssen bis 09:30 Uhr aufgegeben werden!


Pflichten des Stutenbesitzers

  1. Der Stutenbesitzer ist für die ordnungsgemäße Lagerung, Handhabung des Samens und die Besamung der Stute verantwortlich.

  2. Zur Ausstellung des Deckscheins muss der Stutenbesitzer den Hengsthalter informieren, sobald die Trächtigkeit bestätigt wurde.

  3. Zahlungsbedingungen:

    • Die Ausstellung des Deckscheins erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten (Deckgeld und Servicegebühren).

    • Der Hengsthalter übernimmt keine weitere Gewährleistung für die Beschaffenheit des Samens nach Verlassen des Gestüts.