Deckvertrag RFI Unique - 2026

Zuchtvertrag – Gefriersamen

Nr. 2026-JA …
für den Hengst RFI UNIQUE


VERTRAGSPARTEIEN

Dieser Vertrag wird am ___ Tag des __________ 2026 geschlossen zwischen:

JADEM ARABIANS BV („Christine Jamar“),
Berkensingel 24, 2490 Balen, Belgien

und dem nachstehend beschriebenen Kunden („Zuchtkunde“).

Name des Kunden / Firmenname
Adresse
Stadt – Postleitzahl – Land
Telefon privat – Mobiltelefon – Fax
E-Mail-Adresse


ANGABEN ZUR STUTE

Dieser Vertrag bezieht sich auf die nachstehend beschriebene Stute („Stute“).

Name der Stute
Vater (Sire)
Mutter (Dam)

Registrierungsnummer
Farbe
Geburtsdatum

Jungstute? JA / NEIN

Versicherung Stute (und Fohlen)
Policennummer
Ablaufdatum

Zuchtgeschichte der Stute

Jahr Belegt Aufgenommen Deckdaten Lebendfohlen
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein

DAHER, da der Zuchtkunde ein rechtmäßiges Interesse an der oben beschriebenen Stute besitzt, einschließlich des Rechts, diese Stute in den Zuchtsaisonen 2026 – 2027 – 2028 mit dem Hengst RFI UNIQUE zu belegen.


1. ZUCHTGEBÜHR

1.1

€ ________ (zzgl. 6 % MwSt.) Zuchtgebühr.

Die Zuchtgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages vollständig zu bezahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit Jadem Arabians BV getroffen wurde.

Diese Gebühr berechtigt den Stutenbesitzer zu bis zu zwei Zuchtdosen Gefriersamen.

Nicht enthalten sind:

  • Transportkosten

  • Mietkosten für den Samencontainer

Die Zuchtdosen müssen spätestens in den Jahren 2026, 2027 oder 2028 verwendet werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

Die vollständige Zahlung muss vor Versand des Samens auf das Konto von Jadem Arabians BV eingehen.


1.2 Zusätzliche Dosen

Zusätzliche Dosen können zu € 300,00 pro Dosis (zzgl. 6 % MwSt.) erworben werden, maximal 6 Dosen insgesamt.

Auch diese müssen vollständig vor Versand bezahlt werden.

Nicht verwendete Dosen können nach positiver Trächtigkeitsfeststellung vom RFI Unique Partnership zurückgefordert werden. Abholung und Transport erfolgen durch diese Partnerschaft.

Standard einer Zuchtdosis:

  • 8 Straws à 0,5 ml

  • Konzentration: 200–250 Mio./ml

  • Gesamtmenge: 800 Mio. bis 1 Mrd. Spermien

  • Mindest-Motilität nach Auftauen: 30 % progressiv

  • Entspricht bzw. übertrifft die branchenüblichen Mindeststandards


1.3

€ 500,00 (zzgl. 6 % MwSt.) Nachbelegungsgebühr, gemäß Abschnitt 4.


1.4

Alle Transport- und Versandkosten für den Gefriersamen sind vollständig vor Versand an Jadem Arabians BV zu bezahlen.

Kontonummer: 001-3961345-38
(vollständige Bankdaten auf der letzten Seite)


Der Hengsthalter behält sich das Recht vor:

  • Stuten, die nach drei Rossezyklen nicht aufgenommen haben, untersuchen zu lassen

  • den Service bei ansteckenden oder infektiösen Krankheiten abzulehnen

In diesem Fall muss der Stutenbesitzer eine Ersatzstute stellen, um den Vertrag zu erfüllen.

Nach Verlassen des Hofes übernimmt Jadem Arabians BV keine Garantie mehr für den Zustand des Samens. Lagerung, Handling und Besamung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Stutenbesitzers.

Für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung des Samens wird keine Haftung übernommen.


2. EINSTALLUNGSGEBÜHR

€ ___ pro Tag (zzgl. 21 % MwSt.)
für den Aufenthalt der Stute von __________ bis __________

  • € 18,50 / Tag (zzgl. 21 % MwSt.) – Stute ohne Fohlen

  • € 22,00 / Tag (zzgl. 21 % MwSt.) – Stute mit Fohlen

Der Zuchtkunde verpflichtet sich zur Zahlung aller während des Aufenthalts entstehenden Kosten, einschließlich Pflege, Haltung, Unterhalt sowie aller Schäden oder Verluste.

Rechnungen sind sofort nach Aufforderung zu begleichen.


3. EINSTALLUNGSBEDINGUNGEN

Der Zuchtkunde stimmt allen tierärztlichen, schmiedetechnischen und sonstigen notwendigen Maßnahmen ausdrücklich zu und verzichtet auf jeglichen Einspruch.

Haftungsausschluss

Der Stutenbesitzer trägt das volle Risiko für Krankheit, Unfall, Tod oder Verletzung der Stute.
Jadem Arabians BV haftet in keiner Weise für Schäden während Aufenthalt oder Besamung, einschließlich Be- und Entladen, Haltung oder Befruchtung.

Höhere Gewalt ist ausgeschlossen von jeglicher Haftung.


4. NACHBELEGUNGSRECHT (LIVE-FOAL-GARANTIE)

Ein Nachbelegungsrecht besteht nur, wenn:

  • keine Trächtigkeit entsteht oder

  • kein lebendes Fohlen geboren wird

Ein lebendes Fohlen ist definiert als ein Fohlen, das 24 Stunden nach Geburt steht und trinkt.

Tierärztliche Bescheinigungen sind zwingend erforderlich, u. a. über:

  • Rhino-Impfungen (5., 7. und 9. Monat)

  • ordnungsgemäßen Gesundheitszustand der Stute

Das Nachbelegungsrecht gilt ausschließlich für die folgende Zuchtsaison.


5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Der Vertrag ist nicht übertragbar

  • Tod oder Zuchtunfähigkeit von Hengst oder Stute regeln die Rückerstattung bzw. Ersatzstute

  • Kein Anspruch auf Übertragung an Dritte


6. MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben versendet werden.


7. BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

Der Stutenbesitzer ist allein verantwortlich für:

  • Zuchtverbandsregeln

  • Genehmigungen

  • Export-/Importauflagen

  • Steuern und Abgaben


8. ANDERER HENGST

Eine Belegung der Stute mit einem anderen Hengst macht diesen Vertrag automatisch ungültig, Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.


9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Es wird ausschließlich garantiert, dass der Samen vom genannten Hengst stammt.
Alle weiteren Gewährleistungen sind ausgeschlossen.


10. ANWENDBARES RECHT

Es gilt belgisches Recht.
Gerichtsstand ist Antwerpen (Belgien).


11. GESAMTVERTRAG

Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar. Änderungen sind nur schriftlich und beidseitig unterzeichnet gültig.


12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag gültig.


UNTERSCHRIFTEN

JADEM ARABIANS BV
Unterschrift:
Datum:

ZUCHTKUNDE
Unterschrift:
Name in Druckschrift:
Datum:


Hinweis

Bitte senden Sie den Vertrag auf jeder Seite unterschrieben per E-Mail, Fax oder Post zurück.
Auf der letzten Seite bitte handschriftlich vermerken: „Gelesen und genehmigt“.