Deckvertrag LF Aarmaan Vittorio -2026

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ZUCHTVERTRAG

LF AARMAAN VITTORIO
SCID & CA frei
Farbe: Homozygot Schwarz (getestet EEaa)

Vater: Magic Magnifique
Mutter: LF Aliyyah Vivendi (The Verdict HG / Belle El Jamaal)

  • 28.05.2016
    Reg.-Nr.: DE408089061016 (Der Hengst ist im deutschen Zuchtbuch eingetragen)


Herr/Frau / Firma / Gestüt:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:

als rechtmäßiger Eigentümer oder Pächter (nachfolgend Stutenbesitzer genannt) der Stute:

Name:
Geburtsdatum:
Farbe:
Vater:
Mutter:
Registrierungsnummer:
Mikrochip-Nr.:

und legt die Bedingungen für den Erwerb von ___ Bedeckung(en) des oben genannten Hengstes fest.


Zuchtgebühr

Die Zuchtgebühr für die Saison 2026 beträgt (Zuschlagspreis) € (umsatzsteuerfrei) und ist mit Zuschlag an EBT zu überweisen:



Vertragspartner

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen

Frau Martina Ostermeier,
Hodering 1, 84437 Reichertsheim, Deutschland
Tel.: +49 172 8336049
(nachfolgend Hengstbesitzerin genannt)

und dem Stutenbesitzer.

Der Stutenbesitzer erkennt an, dass die Bedeckung(en) nicht übertragbar sind und nicht an Dritte weiterverkauft werden dürfen.


FRISCHSAMENVERTRAG

(nachfolgend Stallbetreiber genannt)

Bedingungen für Frischsamen:

Der Stallbetreiber stellt frischen Samen des in diesem Vertrag genannten Hengstes zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Garantie für den Zustand des Samens ab dem Zeitpunkt des Versands.

Der Stutenbesitzer ist für die sachgemäße Handhabung des Samens sowie für die ordnungsgemäße Besamung der Stute verantwortlich.

Der Stallbetreiber sowie dessen Mitarbeiter haften nicht für eine unsachgemäße Handhabung des Samens und/oder eine fehlerhafte Besamung der Stute.

Der Stallbetreiber übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen bei der Lieferung durch den Kurierdienst.
Im Falle eines Verlustes oder einer Verzögerung der Sendung durch den Kurier ist der Stutenbesitzer verpflichtet, eine verspätet eintreffende Lieferung abzulehnen, damit der Stallbetreiber nicht für die Versandkosten haftbar gemacht werden kann.

Nimmt der Stutenbesitzer eine verspätete Lieferung dennoch an, sind die Kosten für Samenentnahme und Versand vom Stutenbesitzer zu tragen.

Die Kosten für Samenentnahme und Gesundheitszeugnis sind auch dann vom Stutenbesitzer zu tragen, wenn die Sendung verloren geht oder sich verzögert.

Alle Kosten sind vollständig vor dem Versand des Samens zu begleichen, jedoch erst nach Ausstellung einer Rechnung.

Gebühren:

  • Frischsamen-Entnahme: 150,– €

  • Handling / Gesundheitszeugnis: 120,– € (nur bei Versand außerhalb Deutschlands)

  • Versandkosten: je nach Bestimmungsort

Rechnungen für Samenentnahme und Versand unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.

Sammentnahmen erfolgen montags, mittwochs und donnerstags.

Bestellungen müssen am Versandtag spätestens bis 09:00 Uhr ausschließlich per WhatsApp oder telefonisch unter der oben genannten Nummer (Sabine Opderbeck) erfolgen.
Später eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.

Es wird begrüßt, wenn der Stutenbesitzer den Stallbetreiber einige Tage vor dem geplanten Versand informiert.

Die Frank Spönle Schautraining GmbH & Co. KG als Stallbetreiber sowie deren Vertreter, Mitarbeiter und Tierärzte haften nicht für Krankheiten, Diebstahl oder Verletzungen, die die Vertragsstute und/oder das daraus resultierende Fohlen und/oder der Samen während der Zuchtperiode erleiden könnten.


WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Wichtig:
Zur Erleichterung der Ausstellung der Zuchtbescheinigungen ist der Stutenbesitzer verpflichtet, die Hengstbesitzerin unverzüglich nach Bestätigung der Trächtigkeit zu informieren.

Sollte die Stute nicht aufnehmen, verwerfen oder versterben, garantiert die Hengstbesitzerin dem Stutenbesitzer das Recht auf erneute Bedeckung oder den Austausch der Stute innerhalb der laufenden oder der folgenden Zuchtsaison.

Der Stutenbesitzer trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung, Handhabung und dem Versand des Samens (Produktion, Handling, Gesundheitszeugnis und Versand).

Der Stutenbesitzer wird vor dem Versand über die anfallenden Kosten informiert.

Setzt eine Stute aus irgendeinem Grund nach zwei Zuchtsaisons nicht auf, stellt der Stutenbesitzer die Hengstbesitzerin von jeglicher Haftung frei; der Vertrag gilt in diesem Fall als erfüllt.

Die unter diesem Vertrag gezahlte Zuchtgebühr ist vollständig verdient und nicht erstattungsfähig.

Bringt die Stute kein lebendes Fohlen zur Welt oder verstirbt das Fohlen innerhalb von 45 Tagen nach der Geburt, hat der Stutenbesitzer der Hengstbesitzerin innerhalb von sieben Tagen nach dem Todesfall eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der Geburt, Datum und Uhrzeit des Todes sowie die Todesursache hervorgehen.

Verstirbt die Stute, hat der Stutenbesitzer dem Hengstmanager eine tierärztliche Todesbescheinigung vorzulegen.


Datum: ___________________

Stutenbesitzer: _______________________________

Hengstbesitzerin oder Bevollmächtigter: _______________________________