Deckvertrag – JS Troy 2026

Giuseppe Vetrò Training Center
Via Selva 23
13040 Alice Castello (VC), Italien
Tel. +39 320 0633048
E-Mail: info@vg-arabians.com

SERVICEVERTRAG FÜR FRISCH-/GEFRIERSAMEN – Vertrag Nr. …/2026

Dieser Vertrag betrifft FRISCH-/GEFRIERSAMEN von JS TROY, UELN 784001000022941, von DOMINIC M aus D GHANEEEMAH, und wird am …/…/2026 geschlossen zwischen dem Giuseppe Vetrò Training Center, handelnd als Vertreter/Hengstmanager des Gestüts Al Juwaher Arabians, nachfolgend „Hengstbesitzer“ genannt, und

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nachfolgend „Stutenbesitzer“ genannt.

DIE PARTEIEN VEREINBAREN FOLGENDES:

Das Gestüt Al Juwaher Arabians, nachfolgend „Hengstbesitzer“ genannt, ist Eigentümer des Samens von JS TROY, nachfolgend „Hengst“ genannt.

Frisch-/Gefriersamen dieses Hengstes steht im GIUSEPPE VETRÒ TRAINING CENTER zur Verfügung.

Der Stutenbesitzer verfügt über die rechtmäßigen Eigentumsrechte an den nachfolgend genannten Stuten:

SIEHE ANHANG SEITE 3

Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, zusammen mit diesem Vertrag eine Kopie der Registrierungs-/Abstammungspapiere der Stute vorzulegen.

Im Falle einer Einstellung der Stute muss vom Halter der Stute ein separater STC-Einstallungsvertrag unterzeichnet werden. Sämtliche mit der Einstellung verbundenen Kosten sind entsprechend den Bedingungen dieses separaten Vertrages ordnungsgemäß zu bezahlen.

GEBÜHREN

Die Deckgebühr für Frisch-/Gefriersamen von JS TROY € Zuschlag in der Aachen Auktion für 1 Bedeckung.

Die Deckgebühr gewährleistet dem Stutenbesitzer – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – ausreichend Frisch- oder Gefriersamen zur Durchführung der Bedeckung.

Entscheidet sich der Stutenbesitzer ausschließlich für die Verwendung von Gefriersamen, sind zwei Dosen Gefriersamen in der Deckgebühr enthalten.

Eine Dosis Gefriersamen ist definiert als eine einzelne Besamungsdosis mit mindestens 600 Millionen morphologisch normalen und beweglichen Spermien. Abhängig von der Samenqualität wird die für eine Dosis erforderliche Anzahl an 0,5-ml-Pailletten bereitgestellt.

Ein Deckschein / Breeding Certificate wird ausgestellt, sobald bei der Stute eine Trächtigkeit mit Herzschlag festgestellt wurde, sämtliche Bedingungen dieses Vertrages erfüllt sind und alle Zahlungen einschließlich der Servicekosten vollständig eingegangen sind.

Alle für die Ausstellung des Deckscheins erforderlichen Informationen sind vom Stutenbesitzer über das Besamungsformular (Insemination Form) mitzuteilen.

LIVE-FOAL-GARANTIE (LFG)

Dieser Servicevertrag beinhaltet eine Lebendfohlengarantie (Live Foal Guarantee – LFG), sofern die Stute in einem anerkannten Besamungszentrum betreut wird.

Wird die Stute nicht tragend, kann der Stutenbesitzer zusätzliche Dosen zum Preis von 300 € pro Dosis bestellen (zuzüglich sämtlicher sonstiger Gebühren, die nicht die Samendosis selbst betreffen), maximal jedoch drei Dosen.

Verfohlt die Stute oder ist das daraus entstandene Fohlen nicht in der Lage, innerhalb von 24 Stunden aufzustehen und zu trinken, und verstirbt es, hat der Stutenbesitzer ein Recht auf eine erneute Bedeckung, bis ein lebendes Fohlen produziert wurde.

Dem Antrag auf erneute Bedeckung muss innerhalb von 7 Tagen ein tierärztliches Attest über den Fortpflanzungsstatus der Stute bzw. den Zustand des Fohlens beigefügt werden.

Der Stutenbesitzer bestätigt, dass die Stute von einem zugelassenen Tierarzt untersucht und als zuchttauglich befunden wurde.

Sollte die in diesem Vertrag genannte Stute erkranken, sich verletzen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein, ein Fohlen zu empfangen, kann der Stutenbesitzer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hengstbesitzers eine andere Stute einsetzen.

Der Stutenbesitzer muss den Hengstmanager innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Besamung des Jahres informieren, falls die Stute nicht tragend geworden ist, um im folgenden Jahr Anspruch auf eine erneute Bedeckung zu haben.

Der Stutenbesitzer muss den Hengstmanager außerdem innerhalb von 30 Tagen nach einem Abort der Stute informieren.

Die Live-Foal-Garantie ist ausdrücklich davon abhängig, dass der Stutenbesitzer die Stute im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit gegen EHV 1 und 4 impfen lässt.

Wenn der Stutenbesitzer aufgrund dieser Bestimmung eine erneute Bedeckung beantragt, muss er dem Hengstmanager eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese Impfungen durchgeführt wurden.

Die Live-Foal-Garantie für den Hengst erlischt und der Hengstbesitzer sowie der Hengstmanager haben aus diesem Abschnitt keine weiteren Verpflichtungen, wenn:

  • der Stutenbesitzer keinen Nachweis über die EHV-Impfungen vorlegt;

  • die Stute ohne schriftliche Zustimmung des Hengstmanagers durch eine andere Stute ersetzt wird;

  • die Stute nicht tragend wird, verfohlt oder verstirbt und der Stutenbesitzer den Hengstmanager nicht entsprechend den in diesem Abschnitt festgelegten Fristen informiert.

Aufgrund der Live-Foal-Garantie berechtigt dieser Vertrag den Stutenbesitzer zu EINER Bedeckung und EINEM Deckschein für EIN Fohlen.

Alle vom Stutenbesitzer gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages unter BEDECKUNG bzw. VERFÜGBARKEIT DES SAMENS.

JS TROY ist CA, LFS und SCID CLEAR (N/N).

Zusätzlich fallen die nachfolgenden Gebühren an, die vor dem jeweiligen Versand zu bezahlen sind:

Sämtliche Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Versorgung/Besamung der Stute entstehen, gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

Kosten für Entnahme und Aufbereitung, Tankbefüllung, Handling und Vorbereitung, Dry Shipper, Versand, Gesundheitszeugnisse sowie Tankversand sind in dieser Gebühr noch nicht enthalten.

Diese Gebühren sind dem Reproduction Fee Schedule sowie den jeweiligen Pro-forma-Rechnungen zu entnehmen und müssen VOR dem Versand im Voraus bezahlt werden.

BEDECKUNG

Der Hengstmanager behält sich das Recht vor, bei einer Stute, die nach drei Rossezyklen nicht tragend geworden ist, eine bakteriologische Untersuchung oder Biopsie zu verlangen, um ihre Zuchttauglichkeit festzustellen.

Der Hengstmanager behält sich außerdem das Recht vor, die weitere Betreuung/Bedeckung einer Stute abzulehnen bzw. einzustellen, wenn bei der Stute eine infektiöse und/oder ansteckende Krankheit festgestellt wird oder ein anderer sachlich anwendbarer Grund vorliegt.

Im Falle einer solchen Einstellung der Leistung ist der Stutenbesitzer verpflichtet, eine andere Stute einzusetzen, um die Bedingungen dieses Vertrages zu erfüllen.

GEFRIER-/FRISCHSAMEN

Der Hengstmanager stellt Frisch-/Gefriersamen des in diesem Vertrag bezeichneten Hengstes zur Verfügung und übernimmt keine weitere Garantie für den Zustand des Samens, nachdem dieser das Samenlager bzw. die Versandeinrichtung verlassen hat.

Der Stutenbesitzer ist für die ordnungsgemäße Handhabung und Lagerung des Samens sowie für die ordnungsgemäße Besamung der Stute verantwortlich.

Weder der Hengstbesitzer noch der Hengstmanager/Vertreter haften für verloren gegangenen, verspätet zugestellten oder beschädigten Samen.

Der an den Stutenbesitzer versandte Samen geht in das Eigentum und die alleinige Verantwortung des Stutenbesitzers über.

Die ordnungsgemäße Handhabung und Lagerung des Gefriersamens liegt ausschließlich in der Verantwortung des Stutenbesitzers.

Nicht verwendeter Gefriersamen muss an das GIUSEPPE VETRÒ TRAINING CENTER zurückgegeben werden.

VERFÜGBARKEIT VON GEFRIERSAMEN

Sollte der Hengst sterben, verkauft werden oder aus irgendeinem anderen Grund nicht mehr zur Verfügung stehen und sollte kein Samen (frisch oder gefroren) mehr verfügbar sein, sind weder der Hengstbesitzer noch der Hengstmanager weiterhin verpflichtet, diesen Vertrag zu erfüllen.

Alle vom Stutenbesitzer gezahlten Gebühren einschließlich der Deckgebühr werden nicht zurückerstattet.

Der Stutenbesitzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass weder der Hengstbesitzer noch der Hengstmanager noch die Samenlager-/Versandeinrichtung ausdrückliche oder stillschweigende Garantien hinsichtlich der Befruchtungsfähigkeit des bereitgestellten Samens übernehmen.

Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann nur durch eine schriftliche, von allen Parteien unterzeichnete und vereinbarte Änderung abgeändert werden.

Die Parteien erklären, dass sie die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen verstanden haben und sich zu deren Einhaltung verpflichten.

Ausgefertigt in Alice Castello am …/…/2026 in 2 Exemplaren.

Jede Partei bestätigt, ein Exemplar erhalten zu haben.

Als richtig unterzeichnet:

Giuseppe Vetrò Training Center

Hengstmanager / Vertreter
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Stutenbesitzer
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ANHANG – STUTENDATEN

Kontakt:
Giuseppe Vetrò Training Center
Via Selva 23
13040 Alice Castello (VC), Italien

– CTR 2026 –

Registrierter Name:
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Registrierungsland und Registrierungsnummer:
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Vater und Mutter:
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Stutenbesitzer:
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Stutenwechsel ja / nein – Datum + Grund:
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Deckschein ausgestellt – Nr. & Datum:
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