Deckvertrag FA EL Rasheem - 2025

Zuchtvertrag

Hengst: FA EL RASHEEM
Abstammung: FA EL SHAWAN x VIRTUOSA MLR
Verwendung: Zur künstlichen Besamung mit Frischsperma oder Tiefgefriersperma gemäß Verfügbarkeit

Vertragspartner:

Hengsthalter:
Dubai Arabian Horse Stud
(Vereinigte Arabische Emirate)

Stutenhalter: (Bitte vollständige Adresse angeben)
Name: __________________________________________
Betriebsname: ___________________________________
Adresse: ________________________________________
Telefon: ________________________________________
E-Mail: _________________________________________

Name der Stute: ____________________________________________
Registrierungsnummer der Stute: ____________________________


Decksaison und Gebühren

Decktaxe: Zuschlagspreis aus der Auktion in Aachen (exkl. Bankgebühren; vollständig vom Stutenhalter zu tragen)

Zahlungsbedingungen:
Die Decktaxe ist bei Vertragsunterzeichnung auf das vom Hengsthalter angegebene Bankkonto zu überweisen.

Zusätzliche Kosten:
Alle Versand- und Handlingskosten des Samens trägt der Stutenhalter.

Vorkaufsrecht:
Der Hengsthalter (Dubai Arabian Horse Stud) hat das Erstkaufrecht auf das Fohlen aus dieser Anpaarung (FA EL RASHEEM x _____________________________).


Zuchtbedingungen

  1. Der Vertrag berechtigt zur einmaligen Besamung der angegebenen Stute mit FA EL RASHEEM. Pro Stute wird ein Deckschein ausgestellt.

  2. Die Verwendung des Samens ist nur für die namentlich genannte Stute und den angegebenen Stutenhalter zulässig. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hengsthalters.

  3. Die Besamung muss innerhalb von zwei Decksaisons erfolgen.

  4. Trächtigkeitsgarantie: Als lebendes Fohlen gilt ein Fohlen, das mindestens 48 Stunden überlebt. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als erfüllt.

  5. Sollte die Stute nach drei Rossezyklen nicht tragend werden, behält sich der Hengsthalter das Recht vor, tierärztliche Untersuchungen (Kultur/Biopsie) zur Fruchtbarkeit zu verlangen oder die Besamung bei Krankheit oder Infektion abzulehnen. In diesem Fall muss der Stutenhalter eine Ersatzstute stellen.

  6. Wird keine Trächtigkeit erzielt, muss der Hengsthalter innerhalb von 60 Tagen nach Saisonende schriftlich informiert werden, um ein Nachdecken zu ermöglichen.

  7. Im Krankheits- oder Todesfall der Stute kann mit vorheriger Zustimmung eine Ersatzstute eingesetzt werden. Ein tierärztliches Attest ist im Todesfall erforderlich.

  8. Werden Zwillinge festgestellt, muss der Hengsthalter innerhalb von 30 Tagen informiert werden.

  9. Für ein zweites Fohlen (bei Zwillingen) fällt eine zusätzliche Gebühr von ______________________ an, da der Vertrag nur ein lebendes Fohlen abdeckt.


Embryotransfer

Soll die Besamung im Rahmen eines Embryotransfers erfolgen, sind zwei Portionen Frischsperma im Deckvertrag enthalten.
Jede weitere Dosis wird mit 220 USD zusätzlich berechnet.


Verfügbarkeit von Frischsperma

  1. Sollte Frischsperma aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, bevor die erste Besamung erfolgt ist, wird die Decktaxe vollständig zurückerstattet.

  2. Wird der Hengst vor Besamung der Stute abgezogen, erhält der Stutenhalter zwei Portionen Tiefgefriersperma. Bei Nichtträchtigkeit mit diesen Portionen fallen pro weiterer Portion 220 USD plus Handlingkosten an.


Haftungsausschluss

Dubai Arabian Horse Stud übernimmt keine Haftung für Krankheit, Verlust, Verletzung oder Tod der Stute, des Fohlens oder des Samens während der Vertragslaufzeit.


Rechtswirksamkeit

Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung dar. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

Geltendes Recht:
Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.