Deckvertrag Exxon MA - 2025

Zuchtvertrag 2025

Hengst: Exxon MA
(Exagon OS x Kalimat Al Sheikh von Kanz Albidayer)
Jahrgang: 2023
Farbe: Brauner Hengst, CA-frei

Verfügbarkeit ab: 01.03.2025


Vertragspartner:

  1. Hengsthalter: Heinz Mader, Gut Peterhof
    56154 Boppard
    Deutschland
    (Malenga Arabians)

  2. Stutenhalter: (Bitte vollständige Adresse angeben)

    Name: __________________________________________
    Adresse: _______________________________________

Name der Stute: ____________________________________________
Registrierter Name: ________________________________________
UELN: ___________________________________________________
Stutbuch: ________________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________________
Farbe: _________________________________________________
Vater: _________________________________________________
Mutter: ________________________________________________

Hinweis: Eine Kopie des Passes oder der Registrierungsunterlagen der Stute ist mit diesem Vertrag einzureichen.


Bedingungen und Gebühren

  1. Deckgebühr: __________ € (zzgl. aller anfallenden Kosten). Die Deckgebühr muss vor dem Versand des Samens vollständig bezahlt werden.

  2. Zusatzgebühren:

    • Frischsamenentnahme: 100,00 €

    • Gesundheitszeugnis: 85,00 €

    • Styroporbox: 15,00 € (Rückerstattung bei Rücksendung)

    • Versandkosten: Abhängig vom Bestimmungsort

  3. Zahlungsbestätigung:

    • Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung an info@malenga-arabians.com.

    • Kein Sperma wird versandt, solange nicht alle vorherigen Rechnungen beglichen wurden.

    • Der Deckschein wird erst ausgestellt, wenn alle Gebühren vollständig bezahlt wurden.

  4. Vertragslaufzeit:

    • Die Bedeckung darf nicht verkauft oder übertragen werden und muss in der Decksaison 2025 oder 2026 genutzt werden. Sollte kein Sperma bestellt werden oder kein Versuch unternommen werden, eine Trächtigkeit zu erreichen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder erneute Bedeckung.


Wichtige Vertragsbedingungen

  1. Bedeckungsanspruch: Dieser Vertrag gewährt dem Stutenhalter eine Bedeckung durch Exxon MA.

    • Sollte die vertraglich vereinbarte Stute innerhalb von drei Brunstzyklen nicht tragend werden, kann der Hengsthalter eine Kultur oder Biopsie verlangen, um die Zuchttauglichkeit zu prüfen.

    • Der Hengsthalter behält sich das Recht vor, die Besamung einer Stute mit infektiösen oder ansteckenden Krankheiten abzulehnen. In diesem Fall ist der Stutenhalter verpflichtet, eine Ersatzstute einzusetzen.

  2. Stutenaustausch: Sollte die vereinbarte Stute erkranken, sich verletzen oder aus anderen Gründen nicht tragend werden können, kann der Stutenhalter nach vorheriger Benachrichtigung des Hengsthalters eine Ersatzstute einsetzen.

  3. Haftungsausschluss: Der Hengsthalter stellt frisches Sperma bereit, übernimmt jedoch keine Garantie für dessen Zustand ab dem Zeitpunkt der Versendung. Der Stutenhalter ist für die korrekte Handhabung des Spermas und die Besamung verantwortlich.

    • Der Hengsthalter haftet nicht für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Sperma sowie für unsachgemäße Handhabung oder Besamung durch den Stutenhalter.

    • Sollte die Samenlieferung verspätet eintreffen, muss das Paket bei Zustellung abgelehnt werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Andernfalls trägt der Stutenhalter die Kosten.

  4. Re-breed-Bedingungen und Lebendfohlengarantie:

    • Die Re-breed-Bedingungen gelten, wenn die Stute kein lebendes Fohlen (mindestens 24 Stunden nach der Geburt) zur Welt bringt.

    • Eine schriftliche Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes ist erforderlich, um eine erneute Bedeckung in Anspruch zu nehmen.

    • Sollte der Hengst sterben oder kein Sperma mehr verfügbar sein, bietet der Hengsthalter eine Rückerstattung von 80 % der Deckgebühr an.


Verantwortlichkeiten des Stutenhalters

  1. Der Stutenhalter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln und Anforderungen des zuständigen Zuchtregisters.

  2. Der Stutenhalter muss den Hengsthalter informieren, sobald die Trächtigkeit bestätigt wurde.

  3. Alle notwendigen Gesundheitsmaßnahmen, Impfungen und Entwurmungen der Stute sind vom Stutenhalter sicherzustellen.


Haftungsausschluss

Der Hengsthalter, seine Vertreter und Mitarbeiter haften nicht für Krankheiten, Verletzungen, Diebstahl oder Tod der gedeckten Stute, des daraus resultierenden Fohlens oder des gelieferten Samens.


Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht und ist nach Unterzeichnung durch beide Parteien bindend.