Deckvertrag – Equiborn KA Nr. 2025
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Nathalie De Haes – Budhen’s Stud
(Anderlecht, Belgien)
– im Folgenden als „Verkäufer der Bedeckung“ bezeichnet –
UND:
Firma/Name:
Vertreten durch:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
– im Folgenden als „Bedeckungskunde, Eigentümer oder Pächter der Stute“ bezeichnet –
Stuteninformationen (Mare Information)
Name der Stute:
Vater:
Mutter:
Registriernummer:
Farbe:
Geburtsdatum:
Deckbedingungen für den Hengst Equiborn KA
Die Bedeckung ist vor dem Ende des Jahres 2027 zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Bedeckung ihre Gültigkeit.
1. Deckgebühr
Der Bedeckungskunde verpflichtet sich zur Zahlung folgender Gebühren:
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Deckgebühr: € ____________
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Jede Dosis Frischsperma: 150,00 € pro Besamungsdosis (max. 4 Dosen pro Saison).
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Jede Dosis Tiefgefriersperma: 200,00 € pro Dosis (max. 4 Dosen pro Saison).
Nicht enthalten:
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Transportkosten und Container-Miete.
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Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.
Die Kosten für Samen und Transport werden separat vom Agenten oder der Klinik, die den Hengst vertritt, in Rechnung gestellt.
Wichtige Bestimmungen:
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Anzahl der Bedeckungen: 1
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Jede Bedeckung berechtigt zu einem Deckschein und einem Fohlen.
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Definition Frischsperma-Dosis: 1 Milliarde Spermien, mind. 40 % progressive Motilität.
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Definition Tiefgefriersperma-Dosis: min. 240 Mio. progressiv bewegliche Spermien, mind. 30 % Motilität nach dem Auftauen (gemessen durch CASA).
Ein Deckschein wird ausgestellt, wenn:
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die Stute trächtig ist,
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ein Herzschlag festgestellt wurde und
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alle Zahlungen vollständig erfolgt sind.
2. Lebendfohlengarantie (LFG)
Dieser Vertrag beinhaltet eine Lebendfohlengarantie innerhalb der Frist und sofern die Stute in einem zugelassenen Besamungszentrum betreut wird.
Bedingungen:
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Sollte die Stute verwerfen oder das Fohlen innerhalb von 24 Stunden nicht stehen und saugen, besteht ein Anspruch auf Wiederbedeckung innerhalb der Laufzeit.
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Ein tierärztliches Attest über den Zustand der Stute oder des Fohlens muss innerhalb von 7 Tagen bei Budhen’s Stud eingereicht werden.
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Der Stutenbesitzer garantiert, dass die Stute von einem Tierarzt als zuchttauglich befunden wurde.
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Ersatz einer anderen Stute nur mit schriftlicher Zustimmung des Hengsthalters.
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Der Hengstmanager ist innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Besamung zu informieren, wenn die Stute nicht tragend ist.
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Aborte müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.
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Die LFG ist an die Impfung gegen EHV1,4 im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit gebunden (Nachweis erforderlich).
Die Garantie erlischt, wenn:
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kein Impf-Nachweis vorliegt,
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ohne Zustimmung eine andere Stute eingesetzt wird,
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die Stute nicht trächtig wird, verfohlt oder stirbt und der Hengstmanager nicht informiert wird.
Dieser Vertrag berechtigt zu einer Bedeckung und einem Fohlen innerhalb der vereinbarten Frist.
Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.
3. Allgemeine Bedingungen
a. Der Vertrag ist nicht übertragbar ohne schriftliche Zustimmung von Budhen’s Stud.
b. Ersatz einer Stute nur mit schriftlicher Zustimmung.
c. Der Hengstmanager kann bei ausbleibender Trächtigkeit nach 3 Zyklen eine Untersuchung der Stute verlangen oder den Service verweigern, falls die Stute eine ansteckende Krankheit hat.
d. Der Hengstmanager liefert frisches oder tiefgefrorenes Sperma, übernimmt aber keine Garantie für dessen Zustand nach Verlassen der Versandstelle.
e. Transport und Lagerung liegen in der Verantwortung des Stutenbesitzers.
Verfügbarkeit des Samens:
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Sollte der Hengst sterben, verkauft oder nicht verfügbar sein, entfällt jede Verpflichtung.
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Keine Rückerstattung der Gebühren.
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Keine Garantie für die Befruchtungskapazität des Samens.
4. Mitteilungen
Alle Mitteilungen müssen schriftlich per Einschreiben erfolgen.
5. Einhaltung von Vorschriften
Der Stutenbesitzer ist verantwortlich für alle gesetzlichen Anforderungen, Importgenehmigungen und Abgaben, insbesondere beim Versand von Sperma ins Ausland.
6. Haftungsausschluss
Budhen’s Stud garantiert nur, dass das gelieferte Sperma vom genannten Hengst stammt.
Alle weiteren Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend, sind ausgeschlossen.
7. Rechtswahl & Gerichtsbarkeit
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Es gilt belgisches Recht.
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Gerichtsstand: Brügge, Belgien.
8. Gesamte Vereinbarung
Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Absprachen. Änderungen nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Unterschriften
Budhen’s Stud:
Unterschrift: ______________________
Datum: ___________________________
Bedeckungskunde (Stutenbesitzer):
Unterschrift: ______________________
Datum: ___________________________