Deckvertrag Emerald J -2026
VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag wird geschlossen am ___ Tag des __________ 2026
zwischen
JADEM ARABIANS BVBA
(handelnd unter dem Namen „Christine Jamar“)
Berkensingel 24, 2490 Balen, Belgien
– nachfolgend „Jadem Arabians“ –
und
dem nachstehend bezeichneten Kunden
– nachfolgend „Zuchtkunde“ oder „Stutenbesitzer“ –
ANGABEN ZUM ZUCHTKUNDEN
Name / Firmenname:
Adresse:
PLZ / Ort / Land:
Telefon:
USt-IdNr.:
E-Mail:
ANGABEN ZUR STUTE
Name der Stute:
Vater:
Mutter:
Registrierungsnummer:
Farbe:
Geburtsdatum:
Jungfernstute: ☐ Ja ☐ Nein
Versicherung
Versicherungsnummer:
Ablaufdatum:
ZUCHTGESCHICHTE DER STUTE
| Jahr | Gedeckt | Trächtig | Deckdaten | Lebendes Fohlen |
|---|---|---|---|---|
| Ja / Nein | Ja / Nein | Ja / Nein | ||
| Ja / Nein | Ja / Nein | Ja / Nein | ||
| Ja / Nein | Ja / Nein | Ja / Nein | ||
| Ja / Nein | Ja / Nein | Ja / Nein |
PRÄAMBEL
Der Zuchtkunde erklärt, dass er ein rechtliches Interesse an der oben beschriebenen Stute hat und berechtigt ist, diese in den Zuchtsaisons 2026, 2027 und 2028 mit dem Hengst EMERALD J zu belegen.
1. ZUCHTGEBÜHREN
1.1 Zuchtgebühr
€ _______ (zzgl. 6 % MwSt.).
Die Zuchtgebühr ist vollständig zu zahlen vor Ankunft der Stute bei Jadem Arabians oder vor Versand des Samens, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Zuchtgebühr beinhaltet bis zu zwei Zuchtdosen Gefriersamen.
Nicht enthalten sind Transportkosten sowie Kosten für Leihcontainer.
Die Zuchtdosen müssen spätestens bis Ende der Zuchtsaison 2028 verwendet werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit, sofern keine schriftliche Verlängerung vereinbart wurde.
Die Zahlung hat vor Versand auf das Konto von JADEM ARABIANS zu erfolgen
(Bankverbindung siehe letzte Seite).
1.2 Zusätzliche Zuchtdosen
Zusätzliche Dosen können bis zu einem Maximum von 6 Dosen erworben werden.
Preis: € 300,00 pro Dosis (zzgl. 6 % MwSt.).
Zahlung vollständig vor Versand.
Eine Zuchtdosis besteht aus acht 0,5-ml-Straws mit insgesamt 800 Mio. bis 1 Mrd. Spermien.
Die Qualität übersteigt die branchenüblichen Mindestanforderungen.
1.3 Wiederbelegungsgebühr
€ 500,00 (zzgl. 6 % MwSt.), vorbehaltlich der Bedingungen gemäß Abschnitt 4.
1.4 Transport
Alle Transport- und Versandkosten sind vollständig vor Versand zu bezahlen.
2. EINSTELLGEBÜHREN
€ ___ pro Tag (zzgl. 21 % MwSt.)
Zeitraum: von __________ bis __________
-
€ 18,50 (zzgl. 21 % MwSt.) – Stute ohne Fohlen
-
€ 22,00 (zzgl. 21 % MwSt.) – Stute mit Fohlen
Alle während des Aufenthalts entstehenden Kosten (Pflege, Haltung, Schäden, Verluste) trägt der Zuchtkunde.
Rechnungen sind sofort nach Aufforderung fällig.
3. EINSTELLBEDINGUNGEN
Tierärztliche Maßnahmen
Der Zuchtkunde stimmt allen tierärztlichen, hufschmiedlichen und sonstigen Maßnahmen zu, die Jadem Arabians für erforderlich hält, und verzichtet ausdrücklich auf deren Anfechtung.
Haftungsausschluss
Der Stutenbesitzer trägt sämtliche Risiken für Krankheit, Verletzung, Tod oder Schaden.
Jadem Arabians haftet nicht für:
-
Krankheiten oder Tod
-
Unfälle oder Verletzungen
-
Risiken beim Verladen, Einstallen oder Besamen
-
höhere Gewalt (Force Majeure)
4. WIEDERBELEGUNGSBEDINGUNGEN
4.1
Eine Wiederbelegung ist nur möglich, wenn:
-
keine Trächtigkeit eintritt oder
-
kein lebendes Fohlen geboren wird.
Ein lebendes Fohlen muss innerhalb von 24 Stunden stehen und saugen.
4.2
Die Stute muss 60 Tage nach Besamung untersucht werden.
Das Ergebnis ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt dies, erlöschen alle Ansprüche.
4.3
Bei Abort, Totgeburt oder Tod des Fohlens ist innerhalb von 30 Tagen ein tierärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt:
-
Impfung gegen Rhinopneumonitis in Monat 5, 7 und 9
-
ordnungsgemäßer Gesundheitszustand der Stute
Die Verantwortung für die Vorlage liegt ausschließlich beim Stutenbesitzer.
4.4
Wiederbelegungsrechte gelten nur für die unmittelbar folgende Zuchtsaison.
Ein Stutenwechsel bedarf der schriftlichen Zustimmung von Jadem Arabians.
5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
5.1 Tod oder Zuchtuntauglichkeit
a) Hengst stirbt / wird unbrauchbar:
Der Stutenbesitzer kann einen anderen Hengst von Jadem Arabians wählen.
Keine Lebendfohlengarantie für Folgejahre.
b) Stute stirbt / wird unbrauchbar:
Die Zuchtgebühr verbleibt bei Jadem Arabians.
Eine Ersatzstute kann mit Zustimmung gestellt werden.
5.2
Der Vertrag ist nicht übertragbar.
6. MITTEILUNGEN
Mitteilungen erfolgen schriftlich per Einschreiben.
Adresse Jadem Arabians:
Berkensingel 24
2490 Balen – Belgien
7. BEHÖRDEN & ZUCHTVERBÄNDE
Der Stutenbesitzer trägt die Verantwortung für alle Genehmigungen, Steuern und Vorschriften, insbesondere für den Samentransport aus Belgien.
8. ANDERER HENGST
Eine Belegung durch einen anderen Hengst macht den Vertrag ungültig, Zahlungsansprüche bleiben bestehen.
Jadem Arabians kann in diesem Fall die Fohlenregistrierung verweigern.
9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Jadem Arabians garantiert ausschließlich, dass der Samen vom genannten Hengst stammt.
Alle weiteren Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
10. NICHTÜBERTRAGBARKEIT
Rechte und Pflichten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden.
11. RECHTSWAHL & GERICHTSSTAND
Es gilt belgisches Recht.
Gerichtsstand ist Antwerpen (Handelsgericht).
12. GESAMTER VERTRAG
Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.
Änderungen nur schriftlich und beiderseitig unterzeichnet.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht.
UNTERSCHRIFTEN
JADEM ARABIANS BV
Unterschrift: _____________________
Name: __________________________
Datum: _________________________
ZUCHTKUNDE
Unterschrift: _____________________
Name (Druckschrift): _____________
Datum: _________________________
BITTE JEDER SEITE UNTERSCHREIBEN UND ZURÜCKSENDEN.
AUF DER LETZTEN SEITE HANDSCHRIFTLICH „GELESEN UND GENEHMIGT“ VERmerken.
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