Deckvertrag – D Mezyan Nr. 2025

Deckvertrag – Frischsperma Nr. 2025___

„D Mezyan“
(Fa El Rasheem × D Mazaia)


Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Al Sheikh Stud
C/O Privilege SFQ
Heizijde 174/1
2300 Turnhout
Belgien

UND:





– im Folgenden als Stutenbesitzer bezeichnet –


Informationen zur Stute

Name: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Farbe: ____________________
Vater: ____________________
Mutter: ____________________
Reg.-Nr.: ____________________
(Eine Kopie des Pedigrees ist beizulegen)


Gebühren

  • Die Deckgebühr wird durch den Zuschlagspreis in der EBT Auktion festgelegt.

  • Der Deckschein wird ausgestellt, wenn:

    • die Stute tragend ist,

    • ein Herzschlag festgestellt wurde und

    • alle Kosten (einschließlich Versandkosten an Privilege SFQ BVBA) bezahlt wurden.

Der Stutenbesitzer erhält nach jeder erbrachten Leistung eine Rechnung über:

  • Samenentnahme,

  • Versand,

  • Gesundheitszeugnis (falls erforderlich).


Meldepflicht Trächtigkeit

Alle Trächtigkeiten müssen zwischen dem 5. und 7. Monat an Privilege SFQ gemeldet werden.

  • Wird diese Frist nicht eingehalten, fällt eine zusätzliche Gebühr von 2.000 € an.

  • Diese muss vor Ausstellung des Deckscheins bezahlt werden.

  • Diese Regelung dient der Transparenz und soll verhindern, dass Fohlen nicht registriert oder Ergebnisse falsch dargestellt werden.


Haftung

Privilege SFQ als Hengsthalter sowie seine Eigentümer, Vertreter, Mitarbeiter und Tierärzte übernehmen keine Haftung für:

  • Krankheiten,

  • Seuchen,

  • Diebstahl oder

  • Verletzungen,

die die Stute, das Fohlen oder das Sperma während der Vertragsdauer betreffen können.


Lebendfohlengarantie (LFG)

Die LFG gilt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die Stute muss im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit gegen EHV1,4 geimpft werden.

  • Der Stutenbesitzer muss dem Hengsthalter ein Impf-Zertifikat vorlegen, wenn eine Wiederbedeckung beantragt wird.

Die Garantie erlischt, wenn:

  1. kein Impf-Nachweis vorgelegt wird,

  2. die Stute ohne schriftliche Zustimmung ersetzt wird,

  3. die Stute nicht trächtig wird, verfohlt oder stirbt und der Hengsthalter nicht informiert wird.

Auf Grundlage der LFG berechtigt dieser Vertrag den Stutenbesitzer zu einer Bedeckung und einem Deckschein für ein Fohlen.

Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, vorbehaltlich der Regelungen zur Verfügbarkeit des Samens.


Zuchtbedingungen

  • Der Hengsthalter kann verlangen, dass eine Stute, die nach drei Brunstzyklen nicht tragend wird, gynäkologisch untersucht wird (Kultur/Biopsie).

  • Der Hengsthalter kann die Deckung verweigern, wenn die Stute eine ansteckende Krankheit hat oder aus einem anderen triftigen Grund.

  • Der Hengsthalter liefert Sperma des vereinbarten Hengstes, übernimmt jedoch keine Garantie für den Zustand nach Verlassen des Hofes.

  • Der Stutenbesitzer trägt die volle Verantwortung für:

    • Handhabung,

    • Lagerung und

    • Besamung.

Keine Haftung des Hengsthalters oder Hengstbesitzers für:

  • verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Sperma.


Wichtige Hinweise

  • Dieser Vertrag ist ausschließlich zwischen den unterzeichnenden Parteien gültig.

  • Er ist nicht übertragbar und nicht verkäuflich ohne schriftliche Zustimmung des Hengsthalters.


Erstellt in __________ am //2025 in 2 Ausfertigungen.
Jede Partei erklärt, eine Ausfertigung erhalten zu haben.


Al Sheikh Stud
C/O Privilege SFQ
Unterschrift: ___________________________

Stutenbesitzer
Unterschrift: ___________________________