Deckvertrag Ajman Moniscione - 2025

Zuchtvertrag Ajman Moniscione

Aktuelles Stutbuch: DE 408/22138/03


Zwischen den folgenden Parteien:

  1. Hengsthalter:
    Herr Buzzi Giancarlo
    Azienda Agricola Buzzi Giancarlo
    Via Varesina 20
    21035 Cunardo (VA), Italien

  2. Stutenhalter:
    Name: ___________________________________________
    Adresse: _________________________________________
    Telefon: _________________________________________
    Fax: ____________________________________________
    E-Mail: __________________________________________ USt-IdNr. (falls vorhanden): ______________________


Angaben zur Stute:

  • Name: ___________________________________________

  • Geburtsdatum: ____________________________________

  • Farbe: __________________________________________

  • Vater: _________________________________________

  • Mutter: ________________________________________

  • Registrierungsnummer: __________________________

(Eine Kopie des Pedigrees ist dem Vertrag beizufügen.)


Leistungen und Gebühren:

  • Deckgebühr: 5.000,00 € pro Zucht 

  • Zahlungsbedingungen: Zahlung im Voraus.

  • Kosten für Tiefgefriersperma:

    • Produktion: 125,00 € pro Dosis (1 Dosis = 4 Strohhalme)

    • Bearbeitungspauschale pro Lieferung innerhalb Europas: 150,00 €

    • Gesundheitszeugnis: 125,00 €

    • Transportkosten: Abhängig von Spediteur, Lieferzeit und Zielland

(Alle genannten Kosten unterliegen einer zusätzlichen 22 % MwSt., falls keine USt-IdNr. vorliegt.)

Der Stutenhalter hat die Möglichkeit, seinen eigenen Stickstofftank an das Lager in Deutschland zu senden, um das Sperma zu empfangen.


Verantwortlichkeiten des Stutenbesitzers:

  1. Lagerung und Handhabung: Der Stutenbesitzer ist für die ordnungsgemäße Lagerung, Handhabung und Besamung der Stute verantwortlich.

  2. Nichtübertragbarkeit: Die Zucht und die Dosen sind nicht übertragbar und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Hengsthalters an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

  3. Meldepflicht: Zur Vereinfachung der Ausstellung des Deckscheins muss der Stutenbesitzer den Hengsthalter umgehend über eine erfolgreiche Trächtigkeit informieren.


Laufzeit des Vertrags:

  • Die Vertragsdauer beträgt zwei Decksaisons.

  • Falls die Stute nicht trächtig wird, eine Fehlgeburt erleidet oder verstirbt, hat der Stutenbesitzer das Recht auf eine erneute Bedeckung in der aktuellen oder folgenden Decksaison.

  • Falls die Stute nach zwei Decksaisons nicht trächtig wird, gilt der Vertrag als erfüllt, und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder erneute Bedeckung.

  • Falls die Stute kein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss der Stutenbesitzer innerhalb von sieben Tagen eine tierärztliche Bescheinigung mit Geburtsdatum, Todesdatum und Todesursache vorlegen.

  • Falls die Stute verstirbt, ist ebenfalls eine tierärztliche Bestätigung erforderlich.


Rechtsgrundlage:

  • Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Italiens.

  • Streitigkeiten werden vor den Gerichten Italiens verhandelt.


Vertragsschluss:

Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn er innerhalb eines Monats nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an den Hengsthalter zurückgesendet wird.