Deckvertrag Ajman Moniscione - 2025
Zuchtvertrag Ajman Moniscione
Aktuelles Stutbuch: DE 408/22138/03
Zwischen den folgenden Parteien:
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Hengsthalter:
Herr Buzzi Giancarlo
Azienda Agricola Buzzi Giancarlo
Via Varesina 20
21035 Cunardo (VA), Italien -
Stutenhalter:
Name: ___________________________________________
Adresse: _________________________________________
Telefon: _________________________________________
Fax: ____________________________________________
E-Mail: __________________________________________ USt-IdNr. (falls vorhanden): ______________________
Angaben zur Stute:
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Name: ___________________________________________
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Geburtsdatum: ____________________________________
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Farbe: __________________________________________
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Vater: _________________________________________
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Mutter: ________________________________________
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Registrierungsnummer: __________________________
(Eine Kopie des Pedigrees ist dem Vertrag beizufügen.)
Leistungen und Gebühren:
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Deckgebühr: 5.000,00 € pro Zucht
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Zahlungsbedingungen: Zahlung im Voraus.
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Kosten für Tiefgefriersperma:
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Produktion: 125,00 € pro Dosis (1 Dosis = 4 Strohhalme)
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Bearbeitungspauschale pro Lieferung innerhalb Europas: 150,00 €
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Gesundheitszeugnis: 125,00 €
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Transportkosten: Abhängig von Spediteur, Lieferzeit und Zielland
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(Alle genannten Kosten unterliegen einer zusätzlichen 22 % MwSt., falls keine USt-IdNr. vorliegt.)
Der Stutenhalter hat die Möglichkeit, seinen eigenen Stickstofftank an das Lager in Deutschland zu senden, um das Sperma zu empfangen.
Verantwortlichkeiten des Stutenbesitzers:
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Lagerung und Handhabung: Der Stutenbesitzer ist für die ordnungsgemäße Lagerung, Handhabung und Besamung der Stute verantwortlich.
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Nichtübertragbarkeit: Die Zucht und die Dosen sind nicht übertragbar und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Hengsthalters an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.
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Meldepflicht: Zur Vereinfachung der Ausstellung des Deckscheins muss der Stutenbesitzer den Hengsthalter umgehend über eine erfolgreiche Trächtigkeit informieren.
Laufzeit des Vertrags:
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Die Vertragsdauer beträgt zwei Decksaisons.
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Falls die Stute nicht trächtig wird, eine Fehlgeburt erleidet oder verstirbt, hat der Stutenbesitzer das Recht auf eine erneute Bedeckung in der aktuellen oder folgenden Decksaison.
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Falls die Stute nach zwei Decksaisons nicht trächtig wird, gilt der Vertrag als erfüllt, und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder erneute Bedeckung.
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Falls die Stute kein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss der Stutenbesitzer innerhalb von sieben Tagen eine tierärztliche Bescheinigung mit Geburtsdatum, Todesdatum und Todesursache vorlegen.
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Falls die Stute verstirbt, ist ebenfalls eine tierärztliche Bestätigung erforderlich.
Rechtsgrundlage:
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Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Italiens.
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Streitigkeiten werden vor den Gerichten Italiens verhandelt.
Vertragsschluss:
Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn er innerhalb eines Monats nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an den Hengsthalter zurückgesendet wird.