AGB Pferdeverkauf

Auktionsbedingungen – Pferde

1. Veranstalter und Kaufvertrag

Die European Breeders Trust AG (nachfolgend „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und handelt dabei im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Verkäufers. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande. Mit der Teilnahme an der Auktion – vor Ort oder online – erkennt der Bieter die nachstehenden Auktionsbedingungen als verbindlich an.

Alle Informationen zu den Auktionspferden werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Irrtümer oder Missverständnisse berechtigen nicht zum Rücktritt, da den Käufern ausreichend Gelegenheit zur Prüfung der Pferde geboten wird.

2. Registrierung und Export

Alle zur Auktion angebotenen Pferde entsprechen den Registrierungsanforderungen der World Arabian Horse Organization (WAHO). Die Kosten für Exportdokumente und Ausfuhrgebühren trägt der Käufer.

3. Veterinäruntersuchung und Gesundheitszeugnis

Jedes Pferd wird vor der Auktion tierärztlich untersucht und erhält ein entsprechendes Gesundheitszeugnis. Bei tragenden Stuten erfolgt eine Ultraschalluntersuchung; das Ergebnis wird im Zeugnis vermerkt. Eine Kopie des Gesundheitszeugnisses kann vor der Auktion eingesehen werden. Am Tag der Übergabe erhält jedes Pferd die erforderlichen Veterinärbescheinigungen für das Bestimmungsland. Die Kosten für diese Bescheinigungen sowie den Transport trägt der Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für spätere gesundheitliche Komplikationen, insbesondere nicht für Fehlgeburten.

4. Währung

Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben.

5. Gebotsfehler und Streitfälle

Der Veranstalter haftet nicht für Gebotsfehler. Zweifel an der Gültigkeit eines Gebots sind umgehend mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Gebot neu zu eröffnen – auch nach bereits erfolgter Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Streitfälle (z. B. gleich hohe Gebote, Missverständnisse bei der Zuschlagserteilung, technische Probleme) werden durch den Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist endgültig und für alle Parteien bindend. Der Veranstalter kann Gebote ablehnen oder ein Lot erneut versteigern. Die Entscheidung des Auktionators ist unanfechtbar.

6. Rücktritt des Käufers

Bestätigt der Käufer den Kauf nicht – z. B. durch Verweigerung der Unterschrift oder Widerruf der Verkaufsbestätigung bei Online-Geboten – kann das Pferd erneut versteigert werden. Der ursprüngliche Käufer haftet für einen etwaigen Mindererlös.

7. Kaufpreis, Provision und Steuern

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einer Provision von 9 %, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Käufer mit gültiger EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten die Mehrwertsteuer erstattet, sofern sie den innergemeinschaftlichen Transport nachweisen können. Voraussetzung ist, dass das Ausfuhrverfahren in Deutschland beginnt und innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Zahlung abgeschlossen wird.

8. Risiko- und Eigentumsübergang

Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Risiken und Verpflichtungen auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt sind Einwände ausgeschlossen. Die Pferde werden im Zustand der Präsentation verkauft. Ansprüche müssen direkt gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

Das Eigentum am Pferd geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

9. Kosten nach Zuschlag

Ab Zuschlag trägt der Käufer sämtliche anfallenden Kosten, einschließlich Transport, Unterbringung, tierärztlicher Leistungen und Hufpflege. Er ist ab diesem Zeitpunkt für Versorgung und Stallung bis zur Abholung verantwortlich.

10. Zahlung

Der Kaufpreis ist unmittelbar nach dem Kauf in bar oder per Banküberweisung zu entrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen und bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Abholung der Pferde

Die gekauften Pferde müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2025 abgeholt werden. Bei verspäteter Abholung trägt der Käufer die entstehenden Lager- und Versorgungskosten.

12. Übergabe

Die Übergabe erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

13. Transport

Auf Wunsch kann der Transport durch den Veranstalter vermittelt werden. Nach vollständiger Bezahlung erfolgt der Rücktransport in den Herkunftsstall, sofern der Käufer keinen eigenen Transport organisiert. In diesem Fall muss das Pferd spätestens bis zum 28. September 2025, 17:00 Uhr abgeholt werden.

14. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den Auktionsablauf zu ändern. Dies beinhaltet das Recht, Pferde gemeinsam, getrennt oder gar nicht zu versteigern.

15. Versicherung

Mit dem Zuschlag endet jeglicher Versicherungsschutz. Auf Wunsch kann eine Lebensversicherung über unseren Partner Jarvis Insurance abgeschlossen werden. Vertreter stehen vor Ort zur Verfügung.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Auktionsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), Deutschland.

Im Falle eines Rechtsstreits ist die obsiegende Partei berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten geltend zu machen.