AGB Breeding

Auktionsbedingungen und Konditionen – Breeding (Bedeckungen)

1. Veranstalter und Kaufvertrag

Die European Breeders Trust AG (nachfolgend „Veranstalter“) organisiert die Online- und Live-Auktion und verkauft die auf der Website bezeichneten Bedeckungen im Namen und auf Rechnung des Eigentümers des Hengstes.
Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer (Eigentümer des Hengstes) und dem Höchstbietenden zustande.

Mit Abgabe eines Gebots – online oder live – erkennt der Bieter die vorliegenden Auktionsbedingungen als verbindlich an. Alle Informationen zu den angebotenen Bedeckungen werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Irrtümer berechtigen den Höchstbietenden nicht zum Rücktritt, da jedem Käufer ausreichend Gelegenheit zur Information über das Lot eingeräumt wird.


2. Gebotswährung

Alle Gebote werden in Euro (€) abgegeben.


3. Bietfehler und Streitfälle

Der Veranstalter haftet nicht für Fehler während des Bietvorgangs.
Zweifel an der Gültigkeit eines Gebots sind unverzüglich zu melden. Der Veranstalter kann die Auktion nach eigenem Ermessen wiedereröffnen – auch nach bereits erfolgter Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Streitfälle (z. B. gleich hohe Gebote, Missverständnisse bei der Zuschlagserteilung, technische Probleme) werden durch den Veranstalter entschieden. Diese Entscheidung ist endgültig, bindend und löst keine Schadensersatz- oder Kostenausgleichsansprüche aus.

Der Auktionator kann Gebote ablehnen oder ein Lot erneut versteigern. Seine Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar.


4. Rücktritt des Käufers

Bestätigt der Käufer die Verkaufsanzeige nicht oder widerspricht er der Verkaufsbestätigung, kann die Bedeckung erneut versteigert werden.
In diesem Fall haftet der ursprüngliche Käufer für einen möglichen Mindererlös.


5. Kaufpreis, Provision und Steuern

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus:

  • dem Zuschlagspreis,

  • einer Provision von 9 %,

  • zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Weitere Gebühren seitens des Veranstalters fallen nicht an.
Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist möglich für:

  • Käufer mit gültiger EU-USt-IdNr., die den innergemeinschaftlichen Transport nachweisen,

  • Käufer mit Ausfuhrdokumenten, die die Ausfuhr der Bedeckung aus der EU bestätigen.


6. Nutzung der Bedeckung

Die Nutzung der Bedeckung ist erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zulässig.

Es gelten zusätzlich die Deckbedingungen des jeweiligen Hengstbesitzers, einschließlich der darin genannten Zusatzkosten für Versand oder tierärztliche Leistungen. Diese Bedingungen sind für jedes Lot auf der Website einsehbar und werden mit Abgabe eines Gebots akzeptiert.


7. Gutscheinregelungen

Beim Kauf einer Hengstbedeckung auf der Auktion in Aachen gelten folgende Bestimmungen:

  • 25 %-Gutschein: Käufer mit europäischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Europa erhalten einen Einkaufsgutschein in Höhe von 25 % des Kaufpreises, wenn aus der erworbenen Bedeckung ein Hengstfohlen geboren wird. Voraussetzung ist die Registrierung der tragenden Stute nach bestätigter Trächtigkeit.

  • 15 %-Gutschein: Der Account-Inhaber des vorletzten Gebots eines Lots erhält einen Gutschein im Wert von 15 % des Zuschlagspreises.

  • 12 %-Gutschein: Züchter mit europäischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Europa, die beim Stallion Breeding Sale Aachen 2025 eine Bedeckung ersteigern, können zusätzlich einen Gutschein im Wert von 12 % des Zuschlagspreises erhalten. 

Weitere Details sind auf der Webseite beschrieben.


8. Zahlung und Rücktritt des Verkäufers

Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlag in bar oder per Banküberweisung fällig.
Wird der vollständige Kaufpreis nicht innerhalb von 4 Wochen geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, vom Verkauf zurückzutreten.

Der Käufer haftet in diesem Fall für alle entstehenden Schäden und Verluste, einschließlich eines möglichen Mindererlöses.

Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen und bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


9. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Auktion zu ändern. Dazu gehört insbesondere das Recht, Lots zusammenzufassen, getrennt oder nicht zu versteigern.


10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Auktionsbedingungen und alle daraus entstehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), Deutschland.

Die obsiegende Partei ist berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten geltend zu machen.