Deckvertrag – Exagon OS Nr. 2025

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Privilege SFQ
Heizijde 174/1
2300 Turnhout
Belgien

UND:
Besitzer oder Vermieter (im Folgenden als Stutenbesitzer bezeichnet)

Informationen zur Stute:

  • Name der Stute:
  • Geburtsdatum:
  • Farbe:
  • Vater:
  • Mutter:
  • Reg.-Nummer: (eine Kopie des Stammbaums ist erforderlich)

Gebühren:

  1. Die Deckgebühr beträgt 5.000 € (zuzüglich 6 % MwSt.) für einen Deckakt.
  2. Die Deckgebühr muss bei Vertragsunterzeichnung und vor Versand des Samens vollständig bezahlt werden.
  3. Nichtzahlung macht den Vertrag ungültig. Die Deckgebühr ist nicht erstattungsfähig.
  4. Ein Deckschein wird nur ausgestellt, wenn:
    • die Stute trächtig ist,
    • ein Herzschlag festgestellt wurde und
    • alle Gebühren vollständig bezahlt wurden, einschließlich Versandkosten.

Meldung der Trächtigkeit:

  • Der Stutenbesitzer muss die Trächtigkeit zwischen dem 5. und 7. Monat an Privilege SFQ oder Gestüt Osterhof melden.
  • Dies kann online erfolgen: https://ebt-trust.com/en/pages/breeding-certificate.
  • Wird die Frist nicht eingehalten, wird eine zusätzliche Gebühr von 2.000 € fällig. Diese Gebühr muss bezahlt werden, bevor der Deckschein für das erwartete Fohlen ausgestellt wird.

Haftung:

  • Privilege SFQ, der Hengstmanager, dessen Vertreter, Mitarbeiter und Tierärzte übernehmen keine Haftung für:
    • Krankheiten,
    • Verletzungen,
    • Diebstahl oder
    • Seuchen,
      die Stute, Fohlen oder Samen betreffen können.

Lebendfohlengarantie (LFG):

  • Voraussetzung:
    Der Stutenbesitzer muss die Stute im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit gegen EHV1,4 impfen.

  • Der Stutenbesitzer muss den Nachweis der Impfung bei Antrag auf eine erneute Bedeckung vorlegen.

  • Die Garantie erlischt, wenn:

    1. Keine EHV-Impfbescheinigung vorliegt.
    2. Die Stute ohne schriftliche Zustimmung ersetzt wird.
    3. Die Stute nicht trächtig wird, eine Fehlgeburt hat oder stirbt und der Hengsthalter nicht informiert wird.
  • Wichtig:
    Dieser Vertrag berechtigt zu einer Bedeckung und einem Zertifikat für ein Fohlen.


Zuchtbedingungen:

  1. Der Hengsthalter kann die Stute untersuchen lassen, wenn diese nach drei Brunstzyklen nicht trächtig wird.

  2. Der Hengsthalter kann die Deckung verweigern, wenn:

    • die Stute krank ist oder
    • ein anderer triftiger Grund vorliegt.
  3. Der Hengsthalter liefert Sperma des vereinbarten Hengstes, garantiert jedoch nicht dessen Zustand nach Verlassen des Hofs.


Weder der Hengsthalter noch der Hengstmanager haften für:

  • verlorenes,
  • verspätetes oder
  • beschädigtes Sperma.

Wichtig:
Dieser Vertrag ist nicht übertragbar und darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Hengsthalters geändert werden.